Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag: Angabe Gesamteinkommen bei Einkommen aus Nicht-EU-Land

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeldantrag: Angabe Gesamteinkommen bei Einkommen aus Nicht-EU-Land

isususi

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Liebe Frau Bader, mein Ehemann ist US-Soldat und er bezieht sein Einkommen nicht aus Deutschland, sondern aus den USA. Wie ist sein Einkommen zu berücksichtigen/anzugeben bei der Frage "Wie viel Einkommen hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes?" Weitere Hintergrundinformationen: Wir leben beide zusammen in Deutschland, ich habe deutsche Staatsbürgerschaft und arbeite für ein deutsches Unternehmen (entsprechend habe ich ein in Deutschland versteuerbares Einkommen) und ich möchte nur für mich Elterngeld beantragen.  Vielen Dank im Voraus, Susann Kohout


Dojii

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Ich gehe davon aus, die Frage bezieht sich auf die Einkommensgrenze von 200.000 EUR bzw. bad 175.000 EUR.  Im Rahmen der allgemeinen Sachverhaltsgleichstellung ist das zu versteuernde Einkommen nur im EU-Ausland im Hinblick auf § 1 Abs. 8 BEEG dem im Inland zu versteuernden Einkommen gleichgestellt und damit heranzuziehen.  Einkommen aus dem Nicht-EU-Ausland wird daher nicht mit in die Einkommensgrenze gerechnet. 


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