MaPhi1707
Guten Tag Frau Bader, hier die Frage Nr. 31. Ich hoffe Sie können helfen die Frage zu erfassen. Ich war vom 1.4 -5.6.2017 im teilweisen Beschäftigungsverbot und durfte nur 4h am Tag arbeiten. Seit 5.6. bin ich im Mutterschutz. Errechneter Geburtstermin ist der 17.07.2017. Nichtselbständige Arbeit: 1.) Vor der Geburt des Kindes bezog ich Mutterschaftsgeld/ hatte ich Schutzfristen im Beschäftigungsverbot ohne Mutterschaftsgeld a) Nein ( maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes) b) ja ( maßgeblich ist das Einkommen aus den 12 Monaten vor dem Beginn der Nutterschaftsgeldzahlung/ der Inanspruchnahme der Schutzfristen des Beschäftigungsverbotes ohne Mutterschaftsgeld Ich verzichte ausdrücklich auf die Ausklammern folgender Monate mit Mutterschaftsgeld/der Inanspruchnahme der Schutzfristen im Beschäftigungsverbot da nachteilig für mich ( hier soll man die Anzahl der Monate eintragen) Vielen Dank Maria
Hallo, das kann ich abstrakt nicht beantworten, weil ich davon abhängt, ob sie auf die Ausklammerung verzichten. Man verzichtet dann auf die Ausklammerung von Monaten, wenn man dadurch Monate ohne Einkommen umgehen kann. Liebe Grüße NB
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