Guten Tag, ich erwarte ein Kind und möchte allein Elterngeld beantragen. Ich verwende den einheitlichen Antrag im Service Portal Berlin für Kinder die nach dem 01.09.2021 geboren werden. Bei 2A steht, der andere Elternteil muss immer beantworten, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt. Bei Punkt 2E steht jedoch, das ab dort nur beantwortet werden muss, wenn beide Elterngeld beantragen. Verstehe ich das richtig und mein Partner muss keinen weiteren Punkt beantworten und keine Gehaltsnachweise etc vorlegen, sondern echt nurnoch unterschreiben? Und muss das zusätzliche Formular zur Erklärung des Einkommens ausgefüllt werden oder gilt es nur für Kinder die vor dem 01.09.2021 geboren wurden. Ich befürchte etwas falsch zu verstehen und dann noch länger auf das Elterngeld warten zu müssen. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen
von Jessica89 am 18.10.2023, 14:45