Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Angaben des Vaters beim Elterngeldantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Angaben des Vaters beim Elterngeldantrag

Jessica89

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Guten Tag, ich erwarte ein Kind und möchte allein Elterngeld beantragen. Ich verwende den einheitlichen Antrag im Service Portal Berlin für Kinder die nach dem 01.09.2021 geboren werden. Bei 2A steht, der andere Elternteil muss immer beantworten, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt. Bei Punkt 2E steht jedoch, das ab dort nur beantwortet werden muss, wenn beide Elterngeld beantragen. Verstehe ich das richtig und mein Partner muss keinen weiteren Punkt beantworten und keine Gehaltsnachweise etc vorlegen, sondern echt nurnoch unterschreiben? Und muss das zusätzliche Formular zur Erklärung des Einkommens ausgefüllt werden oder gilt es nur für Kinder die vor dem 01.09.2021 geboren wurden. Ich befürchte etwas falsch zu verstehen und dann noch länger auf das Elterngeld warten zu müssen. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei uns hier in RLP muss der Vater nur die Angaben zur Person machen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ich kenne den Antrag von Berlin jetzt nicht, aber bei uns ist es auch so, dass der Vater die allgemeinen Angaben zu sich (Name, Geburtsdatum Adresse etc.) auch machen muss, wenn er kein Elterngeld beantragen will, damit man weiß, wem die zweite Unterschrift gehört.


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