Anna_BB
Hallo, mein Sohn ist am 09.10.22 geboren. Mein Mann möchte vom 13.7.23-13.09.23 die zwei Monate elternzeit nehmen. Besteht die Gefahr einer Kürzung weil er keine ganzen Lebensmonate nimmt? Danke!
Hallo, ich sehe auch gar keinen Anspruch auf EG, wenn er es nicht in Lebensmonaten nimmt. Wo steht, dass er unter 32 Std an 4 TAgen arbeitet, kann ich nicht finden. Liebe Grüße NB
misses-cat
Die Gefahr besteht nicht nur sie ist sicher, er muss um Elterngeld zu bekommen Lebensmonate nehmen
Dojii
Das Gehalt deines Mannes wird dann vom 09.07.2023 bis 12.07.2023 mit dem Elterngeld verrechnet UND er wird vom 09.09.2023 bis 13.09.2023 weder Lohn noch Elterngeld in seiner Elternzeit bekommen. Er hat also sowohl im ersten Monat als auch im zweiten Monat einen spürbaren finanziellen Verlust. Elterngeld kann nur in Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Keine Ausnahmen, keine Härtefallregelungen.
KielSprotte
Meiner Meinung nach bekommt er gar kein EG. Voraussetzung sind mdst 2 Lebensmonate EZ und die nimmt er nicht. EG für einen Monat gibt es nicht, daher meiner Meinung nach kein EG.
Dojii
Doch das passt, er darf ja theoretisch während des Elterngeldes bis zu 32h arbeiten im Schnitt. Die übersteigt er ja nicht, nur weil er 4 Tage arbeitet. Die zwei Lebensmonate sind damit erfüllt, nur muss er eben mit Einbußen aufgrund seiner Tätigkeit rechnen.
KielSprotte
Aber müsste er dann nicht vom 09. statt 13. EZ anmelden?
Dojii
Man muss nicht zwangsläufig zwei Monate Elternzeit per se nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Wichtig ist, dass man für mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld nutzt. Und das geht eben, solange man im Schnitt nicht mehr als 32h pro Woche arbeitet. Eine Mindestbezugszeit bei der Elternzeit gibt es im Gesetz nicht. Theoretisch müsste man gar keine Elternzeit nehmen, um Elterngeld bekommen zu müssen: Eine Frau arbeitet seit jeher 30h Teilzeit. Nach dem Mutterschutz arbeitet sie sofort wieder mit 30h pro Woche weiter, sie nutzt keine Elternzeit. Trotzdem hat sie Anspruch auf Elterngeld - zwar nur Mindestsatz, weil Einkommen vor Geburt gleich Einkommen nach Geburt, aber dennoch bekommt sie Elterngeld.
Dojii
Es sind ja zwei Lebensmonate betroffen, 09.07.2023 bis 08.09.2023. Dass die Elternzeit "falsch" beantragt wurde, bedeutet nicht zwangsläufig sofort den Wegfall des gesamten Anspruches. Das Elterngeldgesetz schreibt an keiner Stelle vor, dass die gesamte Bezugszeit von Elterngeld durch Elternzeit gedeckt sein muss. Es gibt nur eine maximale Zeit, in während des Elterngeldes wöchentlich gearbeitet werden darf. Das kann man aber eben auch ohne Elternzeit einhalten. Zusätzlich gibt es bei der Elternzeit keine Mindestbezugszeit von zwei Lebensmonaten. Nur an vier Tagen des ersten Lebensmonats arbeitet er (09. bis 12.07.). Im Wochendurchschnitt des ganzen Lebensmonats (09.07.2023 bis 08.08.2023, 31 Tage) arbeitet er also weniger als 32 Wochenstunden, da er nur an vier von 31 Tagen arbeitet und an 27 Tagen Elternzeit nutzt.
Neverland
Ich würde einfach mit dem AG sprechen ob man das nicht unbürokratisch anpassen kann. Macht es deutlich einfacher. Und sicher. Zudem verliert ihr kein Geld weil das Einkommen angerechnet wird. Der 9te ist halt auch ein Sonntag. Also 4 Tage volle Arbeitszeit und volles Gehalt was dann angerechnet wird.
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