Oktoberwunder2017
Hallo, wir erwarten um Oktober unser 1. Kind und wir würden gerne beide Elterngeld beantragen. Das Problem ist mein Mann hat bis Dezember 2016 eine schulische Weiterbildung in Vollzeit gemacht ( demnach auch kein Verdienst ) und ab März 2017 arbeitet er. Die Frage ist nun wenn er die 2 Monate Elternzeit zum Beispiel erst ab April 2018 beantragt wird trotzdem ab dem Geburtstermin ( Oktober 2017 ) ein Jahr zurückgerechnet oder wird dann ab April 2018 geschaut? Danke
Hallo, immer ab Geburt Liebe Grüße NB
malini
Es werden die letzten 12 Monate vor der Geburt genommen - nicht die 12 Monate vor Beginn Elternzeit.
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