u13321
Guten Tag Frau Bader ich plane als werdender Vater Ende April ab Geburt meines Sohnes 1 Monat Elternzeit und parallel 1 Monat Elterngeld beim Arbeitgeber zu beantragen. Jetzt habe ich gelesen, dass man Elterngeld erst ab 2 Monaten Elternzeit bekommt. Können Sie dies noch einmal bestätigen? Wie wäre dann für mich die Konsequenz? Ich würde kein Geld bekommen, aber 1 Monat zu Hause "bleiben dürfen"? Ich muss also unbedingt mindestens 2 Monate Elternzeit beantragen und dann auch Elterngeld? Außerdem las ich, dass man immer Lebensmonate des Kindes nehmen sollte, um keinen finanziellen Verlust zu haben - also nicht Kalendermonate? Herzlichen Dank für Ihre Antworten!
Hallo, ja, EG muss man für mind. 2 Mo. beantragen. Sie dürfen aber in der EZ bis zu 30 Std/ Wo arbeiten, vllt. ist Ihnen damit geholfen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Lebensmonate ist richtig, Und Du kannst 2 Monate nehmen und im 2. dann bis 30 Stunden arbeiten. Wird dann eben im 2. Monat gegengerechnet, aber so würdest Du Dein Ziel von einem Monat mit Elterngeld erreichen. Wenn der Chef dem zustimmt ist das kein Problem. Die 30 Stunden sind IN der Elternzeit erlaubt.
u13321
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich aber nur 1 Monat ElternZEIT beantrage und dann 1 Monat ElternGELD möchte, würde das nicht funktionieren - auch nicht, wenn das identisch mit den Lebensmonaten ist? Ich würde gerne 1 Monat zuhause sein und ElternGELD beziehen und dann wieder voll (40 h pro Woche) arbeiten.
SumSum076
Das ist so richtig! Elterngeld gibt es nur, wenn du mindestens 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld nimmst. Ohne Elterngeld kannst du so viel oder so wenig Elternzeit nehmen wie du willst. Elterngeld (bei der Elterngeldstelle beantragt) wird nur für Lebensmonate gezahlt. Elternzeit (beim AG angemeldet) kannst du auch nach Kalendermonaten nehmen. Eine Vermischung ist eher ungünstig, weil dein Lohn mit dem Elterngeld verrechnet wird. Und ja, du kannst während der Elternzeit bis zu 30 Std pro Woche arbeiten. Machst du mehr, fällst du automatisch aus der Elternzeit raus (und Elterngeld wäre zurück zu zahlen).
Mitglied inaktiv
Also Dein Vorhaben scheitert dann an den 10 Stunden. Aber so sind nunmal die Vorraussetzungen :-) Was spricht denn gegen 2 Monate ? Achso, die müssen soweit ich weiß auch nicht zusammenliegen. Könntest also 1. Monat und 12. Monat machen.
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich konnte nirgends eine Antwort auf meine Fragen finden! Wäre nett wenn sie mir weiterhelfen könnten! 1. Mein Mann möchte gerne 1 Monat Elternzeit nehmen im 13 LM unseres Sohnes! Hätte er einen Anspruch auf Elterngeld??? Mein Elterngeld haben wir auf 24 Monate splitten lassen. Würde ich dann weniger bekommen wenn er keine ...
Liebe Frau Bader, Unser Sohn ist am 26.9.2016 geboren. Ich habe zwölf Monate Elterngeld beantragt und mein Mann möchte die letzten beiden Monate ebenfalls Elterngeld beantragen und zusätzlich noch einen dritten Monat Elternzeit nehmen. Er hat bei seinem Arbeitgeber beantragt ab dem 1.8.17 drei Monate Elternzeit zu nehmen. Dieser hat ihm nun für ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin