Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit & Elterngeld Vater

Frage: Elternzeit & Elterngeld Vater

Waggala

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, ich konnte nirgends eine Antwort auf meine Fragen finden! Wäre nett wenn sie mir weiterhelfen könnten! 1. Mein Mann möchte gerne 1 Monat Elternzeit nehmen im 13 LM unseres Sohnes! Hätte er einen Anspruch auf Elterngeld??? Mein Elterngeld haben wir auf 24 Monate splitten lassen. Würde ich dann weniger bekommen wenn er keinen Anspruch hat??? Also keine 24 sondern ich 23 und er 1 Monat??? Ich hoffe sie verstehen wie ich das meine! Lg und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Man muss mindestens zwei Monate beantragen 2. die Eltern können gemeinsam 14 ganze Monate nehmen und verteilen, wie sie möchten. Nur die MG-Monate werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße, NB


Waggala

Beitrag melden

Falls 1 Monat Elternzeit gehen würde mit Elterngeldanspruch, muss man das 13 LM nehmen oder kann man auch das 14 LM nehmen? Danke


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader ich plane als werdender Vater Ende April ab Geburt meines Sohnes 1 Monat Elternzeit und parallel 1 Monat Elterngeld beim Arbeitgeber zu beantragen. Jetzt habe ich gelesen, dass man Elterngeld erst ab 2 Monaten Elternzeit bekommt. Können Sie dies noch einmal bestätigen? Wie wäre dann für mich die Konsequenz? Ich würde kein Gel ...

Liebe Frau Bader, Unser Sohn ist am 26.9.2016 geboren. Ich habe zwölf Monate Elterngeld beantragt und mein Mann möchte die letzten beiden Monate ebenfalls Elterngeld beantragen und zusätzlich noch einen dritten Monat Elternzeit nehmen. Er hat bei seinem Arbeitgeber beantragt ab dem 1.8.17 drei Monate Elternzeit zu nehmen. Dieser hat ihm nun für ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...