helgepapa
Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdiger. HartzIV / Bürgergeld kommt für mich nicht in Frage bei der vergangenen Behandlung dort. Nun meine Frage: Zählt das Elterngeld (oder nur anteilig) als "eigenes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts"? Oder wird da wirklich nur Lohnarbeit als solches gezählt? Gibt es darüber eine rechtsgültige Zeile o.ä.? Wo finde ich das? Die Wohngeldstelle stellt dies nämlich in Frage. Vielen Dank für die Hilfe
Hallo, Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung. Bis auf den Sockelbetrag von 300 € wird es deshalb beim Wohngeld angerechnet. Liebe Grüße NB
Frida19
Elterngeld, das den Sockelbetrag von 300 Euro übersteigt, wird beim Wohngeldbezug angerechnet. Bei Euch würden also 700 Euro Elterngeld angerechnet werden.
mamavonbaby
Schau mal auf nach.. https://www.wohngeld.org/einkommen/ .da ist wirklich alles sehr ausführlich erklärt inklusive wie man es uch selbst berechnene kann....dort steht unter anderem auch "Alle finanziellen Mittel zur Erreichung des Mindesteinkommens Zur Erreichung des Mindesteinkommens können alle finanziellen Mittel herangezogen werden, die der Antragsteller monatlich zur Verfügung hat, unabhängig davon, ob es als Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes gewertet wird."
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