Jennyd1708
Hallo, Ich habe am 24.06.2017 eine Tochter zur Welt gebracht. Meine Mutterschutzfrist ging ab dem 19.05.2017. Nun bin ich erneut schwanger mit Zwillingen. Der errechnete ET ist der 19.06.2019. Meine Frage ist jetzt, wie wird das Elterngeld für meine Zwillinge berechnet? Für welche Monate muss ich die Gehaltsnachweise einreichen? Ich habe vor der ersten Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet und seit 04.2018 arbeite ich in einem Minijob. Ich versteh nicht so ganz wie sich das mit den Bezugsmonaten verschiebt und welche Gehaltsnachweise ich dann einreichen muss. Vielleicht könnten Sie mir die genauen Monate nennen, die ich abgeben muss. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Jennyd1708
Hallo, Sie nehmen die letzten zwölf Monate vor der Geburt und rechnen die Monate mit Mutterschaftsgeld für die zweite Schwangerschaft und das Elterngeld für die erste Tochter bis zum 14. Lebensmonat raus. Liebe Grüße NB
Dojii
Wir müssten noch wissen, wie lange du Elterngeld für deine Tochter bekommen hast. Monate mit Elterngeld bis maximal dem 14. Lebensmonat deines Kindes werden ausgeklammert und dafür jeweils eine alte Lohnabrechnung genutzt, die bei deiner Tochter bereits genutzt wurde. Bei Elterngeld ab dem 15. Monat bzw. Elternzeit ohne Elterngeld gilt das, was du tatsächlich in den Monaten verdient hast, also der Minijob.
Jennyd1708
Ich habe für meine erste Tochter das ElterngeldPlus beantragt. Die letzte Zahlung bekomme ich im Februar 2019.
Dojii
Also theoretisch würden Mai 2018 bis April 2019 gelten (12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, die im Mai 2019 beginnen müsste). Von Mai 2018 bis August 2018 hast du noch Elterngeld in den ersten 14 Monaten deiner Tochter bekommen. Diese vier Monate fliegen raus und werden durch vier Lohnabrechnungen ersetzt, die bei der Berechnung deiner Tochter genutzt wurden (Januar 2017 bis April 2017). Ab September 2018 gilt das, was du tatsächlich verdient hast, also der Minijob. Für dich gelten also Januar 2017 bis April 2017 und September 2018 bis April 2018.
Jennyd1708
Vielen lieben Dank für die Antwort! Jetzt bin ich um einiges schlauer :)
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