Hallo,
folgende Situation:
Meine Partner und ich leben momentan noch getrennt, erwarten aber ein gemeinsames Kind. Ich beziehe Hartz 4, er ist angestellt mit entsprechendem Einkommen.
Wir haben vor während der Elternzeit zusammen zu ziehen. Wird sein Einkommen dann auf mein Hartz 4 während ich Elterngeld beziehe komplett angerechnet oder gilt das Elterngeld vom Jobcenter als "Ausnahme"?
Danke im Voraus.
von
st0n0r
am 17.01.2021, 01:06
Antwort auf:
Elterngeld, Hartz 4, Partner mit Einkommen
Hallo,
das EG wird komplett als Einkommen auf das H IV angerechnet. Außerdem gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft und sein Lohn wird beim H IV berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2021
Antwort auf:
Elterngeld, Hartz 4, Partner mit Einkommen
Dein Elterngeld wird doch auch schon angerechnet. Ausser es war selbst erarbeitet, dann sind 300€ sockelbetrag Freibetrag.
Das Einkommen von deinem Partner wird auch angerechnet. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft zusammen mit den baby.
Mitglied inaktiv - 17.01.2021, 07:19
Antwort auf:
Elterngeld, Hartz 4, Partner mit Einkommen
Und solange ihr nicht zusammen wohnt ist er verpflichtet den Kind Unterhalt zu zahlen, was beim hartz4 auch berücksichtigt wird und wenn er finanziell kann, dann auch Unterhalt für dich.
von
Felica
am 17.01.2021, 07:25
Antwort auf:
Elterngeld, Hartz 4, Partner mit Einkommen
Genau solltet ihr deshalb nicht zusammen ziehen, bedenkt das er für das Kind Unterhalt bezahlen muss. Das Amt wird diesen Anspruch auch auf das hartz4 anrechnen. je nach Einkommen muss er für dich auch Betreuungsunterhalt zahlen.
Dann ist je nach Einkommen sogar günstiger zusammen zu ziehen.
Mitglied inaktiv - 17.01.2021, 07:54