Wirsind5@
Hallo, ich befinde mich in der glücklichen Situation, wärend meines Bezuges von Elterngeld Plus von meinem Arbeitgeber, bei dem ich Teilzeit beschäftigt bin, eine Gehaltserhöhung von ca. 10% erhalten zu haben. Nun ist es ja so, dass mein Gehalt mit dem Elterngeld Plus verrechnet wird und somit von der Gehaltserhöhung unterm Strich wegen der Verrechnung annähernd nichts übrig bleibt. Ist es möglich, durch einen Steuerklassenwechsel in V (mein Mann dann in III) mehr Elterngeld Plus zu erhalten, da ich ja dann weniger netto haben werde und sich die Verrechnung auf das Nettoeinkommen bezieht? Oder habe ich da einen Denkfehler? Vielen Dank vorab für die Antworten! Beste Grüße
Hallo, Der Zuverdienst wird genau so ermittelt wie das Elterngeld-Netto vor der Geburt des Kindes. Die Abzugsmerkmale für das Einkommen im Bezugszeitraum werden aus dem Bemessungszeitraum übernommen, auch wennein Steuerklassenwechsel nach der Geburt des Kindes stattgefunden hat. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das wird dir nichts bringen. Das Einkommen während des Elterngeldes wird aus Vereinfachungsgründen mit der gleichen Steuerklasse berechnet, die du VOR Geburt des Kindes hattest. Eine Änderung der Steuerklasse nach Geburt wird nicht mehr berücksichtigt. Beachte auch, dass beim Elterngeld Plus mit einem durchschnittlichen Einkommen nach Geburt gerechnet wird. Das bedeutet, dass sich eine Gehaltserhöhung auch auf dein Elterngeld in den Monaten vor der Gehaltserhöhung auswirken wird, da das durchschnittliche Gehalt als Ganzes dadurch ansteigt. Gut möglich also, dass du einen Teil des bereits ausgezahlten Elterngeldes zurückzahlen musst.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, wie ich soeben erfahren habe wurde jedem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung um Betrag X ab Juli gegeben. Nur ich (seit Juni im BV) wurde von dieser Erhöhung ausgeschlossen. Ist dies rechtens? Ich verstehe es so, dass dauerhafte Gehaltserhöhungen auch Frauen im BV zustehen. Vielen Dank
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Hilfe beim Thema Stillpausen. Ich hätte noch ein Anliegen bezüglich Elterngeld-Plus. Mein Mann bezieht seit diesem Monat (für 8 Monate) Elterngeld Plus bei 20 h pro Woche (vor der Geburt 40h). Sein Arbeitgeber hat ihm angeboten sein Gehalt ab sofort von 1750€ auf 2000€ zu erhöhen. Oder erst nach dem Elterng ...
Hallo , Ich bin in ein Teilzeitbeschäftigungsverbot geschickt wurden. Ich habe davor 35 Stunden gearbeitet. Nun arbeite ich 20 Stunden in der Woche und erhalte für die 15 Stunden Mutterschaftsgeld von der KK. Ich habe jetzt eine Gehaltsanpassung von 4 Euro die Stunde erhalten. Ich bekomme dies aber nur für die 20 Stunden die ich arbeite, der ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe zu diesem Thema bereits einige Fragen hier gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob die Antworten auf meinen konkreten Fall auch zutreffen sind. Bei uns in der Firma gibt es tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter. Ich gehöre zu der Gruppe der AT Mitarbeiter. Ich habe erfahren, dass die Gruppe der AT Mitarbeit ...
Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...
Guten tag, ich habe folgendes Problem. Mein Kind wurde am 11.12.2022 geboren, die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vorher,ich hatte in den letzten 12 Monaten einen Nettolohn von 1200 €, aber am 01.10.2022 gab es eine Gehaltserhöhung auf 1350 € Wie wird die Elterngeld berechnet werden? mit dem neuen lohn oder mit dem alten? Danke im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, ich werde dieses Jahr nach 2 Jahren EZ wieder arbeiten. Da ich aber mittlerweile alleinerziehend bin und nur einen halbtags Betreuungsplatz für meinen Sohn bekommen habe, kann ich nur als Teilzeitkraft zurückkehren. Während meiner Abwesenheit haben im vergangenen Jahr alle gewerblichen und kaufmännischen Mitarbeiter eine ...
Guten Tag Frau Bader, ich hätte zwei Fragen bzgl. einem Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhungen. Ich habe gelesen, dass im Falle eines Beschäftigungsverbots, Mutterschutzlohn gezahlt wird, welcher sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet und, dass wenn in diesem Zeitraum eine dauerhafte Änd ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell im Mutterschutz (seit dem 20.12.23). Bezüglich des Mutterschaftsgeld habe ich eine Frage: Es wird wahrscheinlich ab dem 01.01.2024 eine tarifliche Gehaltserhöhung erfolgen UND ich habe eine allgemein vereinbarte jährliche Gehaltserhöhung (jeweils zum 01.01. eines Jahres) von 2,5 %. Werden im ...
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich individueller Gehaltserhöhungen. Meine Firma hat aktuelle einen Gehaltserhöhungsstop auf unbestimmte Zeit. Mitarbeiter*innen die während dieser Zeit ihr Jahresgespräch haben, können trotzdem schon mal in die Verhandlung gehen und vertraglich fest halten, dass diese dann gültig wird, sobald der Stopp end ...
Die letzten 10 Beiträge
- Was nun
- Selbständigkeit und "Elternzeit"
- Verlängerung der Elternzeit
- Vertragsänderung in Elternzleit
- Rechtliche Behandlung des Resturlaubs von vor der Elternzeit
- TZ-Beschäftigung in Elternzeit und BV
- Entgeldvorzahlung
- Beschäftigungsverbot / Frühgeburt 26+4
- Während Beschäftigungsverbot keine Sonderzahlung
- Aufstockungsvertrag und dann schwanger