Guten tag, ich habe folgendes Problem.
Mein Kind wurde am 11.12.2022 geboren, die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vorher,ich hatte in den letzten 12 Monaten einen Nettolohn von 1200 €, aber am 01.10.2022 gab es eine Gehaltserhöhung auf 1350 € Wie wird die Elterngeld berechnet werden? mit dem neuen lohn oder mit dem alten?
Danke im Voraus.
von
Evelinaa
am 07.01.2023, 19:14
Antwort auf:
Elerngeld Gehaltserhöhung vor dem Bemessungszeitraum
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2023
Antwort auf:
Elerngeld Gehaltserhöhung vor dem Bemessungszeitraum
Monatsgenau
von
sneram
am 07.01.2023, 19:22
Antwort auf:
Elerngeld Gehaltserhöhung vor dem Bemessungszeitraum
Mit dem Lohn der 12 Monate vor Beginn Mutterschutz.
von
MamaausM2
am 07.01.2023, 20:43