Guten Tag Frau Bader,
ich werde dieses Jahr nach 2 Jahren EZ wieder arbeiten. Da ich aber mittlerweile alleinerziehend bin und nur einen halbtags Betreuungsplatz für meinen Sohn bekommen habe, kann ich nur als Teilzeitkraft zurückkehren.
Während meiner Abwesenheit haben im vergangenen Jahr alle gewerblichen und kaufmännischen Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung bekommen.
Ich habe seit meinem Arbeitsbeginn vor acht Jahren bis heute keine Gehaltserhöhung bekommen, allerdings auch nie gefordert.
Ich möchte nun in Verbindung mit meinem Teilzeit Antrag eine Gehaltserhöhung im Sinne eines gleichbleibenden Bruttogehaltes fordern. Es gibt auch einen anderen Mitarbeiter im Betrieb, der ebenfalls dieses Jahr aus der Elternzeit zurückkehrt, allerdings schon letztes Jahr eine Gehaltserhöhung verhandelt hat. Vor einem Monat hat der Mitarbeiter beschlossen, dass er ebenfalls als Teilzeitkraft zurückkehrt. Sein Gehalt ist allerdings trotz Erhöhung geringer als mein bisheriges.
Kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und bei Arbeitszeit Verringerung ein gleichbleibendes Gehalt fordern und somit eine Gehaltserhöhung bekommen oder zu mindestens ein besserer Vergütung in der Teilzeit verhandeln?
Oder ist dieses Vorhaben/Antrag eher unrealistisch?
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal.
von
beautiful Australia
am 07.03.2023, 15:03
Antwort auf:
Gleichbehandlungsgrundsatz Gehaltserhöhung
Hallo,
Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet nicht, dass alle das gleiche Gehalt haben werden. Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet, dass Gleiches gleich zu behandeln ist.
das bedeutet in Ihrem Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Gehaltserhöhung gewähren muss, wenn er allen Mitarbeitern in einer vergleichbaren Situation eine solche gegeben hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2023
Antwort auf:
Gleichbehandlungsgrundsatz Gehaltserhöhung
Hallo beautiful Australia,
fordern kann man viel. Aber bei der Frage, ob das realistisch ist oder dir evtl. gerade schadet, hängt sehr viel von Deinem Unternehmen und von Deiner persönlichen Situation ab.
Denn wenn ich als Chef begründen sollte, warum Du jetzt keine Gehaltserhöhung bekommst, fällt mir einiges ein:
- Du warst 2 Jahre nicht da, als die anderen eine Gehalteserhöhung hatten. Dann wärst Du evtl. in 2 Jahren (oder so) "dran". Oder war das ausdrücklich als Inflationsausgleich gedacht und angekündigt?
- Der andere Mitarbeiter hat die Gehaltserhöhung vor der Elternzeit verhandelt - und er hatte ohnehin weniger als Du.
- Wegen des Gleichbehandlungsgerundsatzes kannst Du dann höchstens weniger Geld bekommen.
- Steigst Du jetzt wirklich mit vollem Engagement wieder ein? Kannst Du noch alles? Auch alles Neue?
Ist jetzt wirklich der beste Zeitpunkt? Bist du in einer Situation, in der Du verhandeln kannst? Oder verhandelst Du besser, wenn Du dem Unternehmen in ein paar Monaten gezeigt hast, dass Du noch alles kannst, nichts vergessen hast, Dich auf evtl. in den letzten 2 Jahren geänderte Strukturen gut eingestellt hast, trotz Teilzeit mehr auf die Reihe bekommst als andere, keine Sonderbehandlung als Alleineirzeihende brauchst.
Wenn Du es versuchst, und sie jetzt nicht erhöhen, bist Du in einer guten Lage, um Konseqenzen zu ziehen und zu kündigen? Oder wäre auch das nach erfolgreicher Rückkehr in den Job besser? Wie schlimm wäre es, wenn Sie Dich kündigen?
von
zweizwerge
am 07.03.2023, 16:29