Guten Tag Frau Bader, ich hätte zwei Fragen bzgl. einem Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhungen. Ich habe gelesen, dass im Falle eines Beschäftigungsverbots, Mutterschutzlohn gezahlt wird, welcher sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet und, dass wenn in diesem Zeitraum eine dauerhafte Änderung des Lohns eingetreten ist, der Durchschnitt aus dem geänderten Lohn berechnet wird. Soweit so gut. Wenn nun aber nach dem Berechnungszeitraum, eine geplante und/oder dauerhafte Gehaltserhöhung (z.B. Stufenaufstieg TVÖD oder Tariferhöhung) eintritt, wird dann trotzdem nur das vorherige Gehalt weiter gezahlt oder berechnet sich der Lohn dann neu? Wie ist es, wenn ein individuelles BV erst bei weiterfortgeschrittener SS ausgestellt wird und im Zeitraum zwischen Eintritt der Schwangerschaft und Wirksamwerden des BV eine dauerhafte Gehaltserhöhung eingetreten ist. Werden dann auch als Berechnungszeitraum die Monate vor dem Eintritt der SS herangezogen? Vielen Dank für Ihren Rat minalla33
von minalla33 am 03.11.2023, 08:46