MiriAm82
Guten Tag Frau Bader, ich habe zu diesem Thema bereits einige Fragen hier gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob die Antworten auf meinen konkreten Fall auch zutreffen sind. Bei uns in der Firma gibt es tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter. Ich gehöre zu der Gruppe der AT Mitarbeiter. Ich habe erfahren, dass die Gruppe der AT Mitarbeiter alle zum Juli 22 eine Erhöhung von im Schnitt 3,2% erhalten haben. Alle tariflichen Mitarbeiter sowie der Außendienst erhalten nun zum Januar 23 eine Anpassung von 3,25% in Anlehnung an den Tarifabschluss. De facto haben also alle Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten eine etwa gleich hohe Anpassung erhalten. Nun steht meine Rückkehr in Teilzeit in Elternzeit zum 13.02.23 an und wir hatten bereits Gespräche zu den vertraglichen Inhalten der Zusatzvereinbarung. Auf Rückfrage bei der Personalabteilung teilte man mir mit, dass ich keine Erhöhung erhalten werde und dass meine Gehaltsüberprüfung wieder erst im Juli 23 stattfinden wird. Fällt mein geschilderter Fall aber nicht auch unter den Grundsatz der Gleichbehandlung? Oder ist das problematisch, weil die Erhöhung beider Mitarbeitergruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfand. Ich sehe hier tatsächlich eine künstliche Zurückstufung bzw. deutliche Benachteiligung meiner Person. Vielen Dank für ein kurzes Feedback, Miriam Fitz
Hallo, das kann man allgemein nicht beantworten. Die Frage ist die Begründung, warum die außertariflichen Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung erhalten haben. Wenn dieser an die Begründung geknüpft ist, dass diese Mitarbeiter in dieser Zeit Berufserfahrung gewonnen haben, betrifft sie die Erhöhung leider nicht. Es ist nur das gleich zu behandeln, was auch gleich ist. Liebe Grüße NB
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