Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltserhöhung in Elternzeit auf Teilzeit

Frage: Gehaltserhöhung in Elternzeit auf Teilzeit

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Hallo Frau Bader, ich arbeite während der Elternzeit 16 Stunden die Woche. Ich habe dieses Jahr eine 2%ige Gehaltserhöhung bekommen, tariflicher Anspruch darauf besteht nicht. Wenn die Elternzeit im nächsten Jahr ausläuft, werde ich den Vertrag auf insgesamt 22 Stunden aufstocken. Habe ich ein Recht darauf, dass die 2% Gehaltserhöhung sich auch auf das höhere Gehalt von 22 Stunden beziehen oder wird nur der absolute Betrag von 2% von 16 Stunden aufgeschlagen? VG Babsi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich denke, Sie haben keinen Anspruch!Es sei denn, alle haben es bekommen. Gruß, NB


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