Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was bekomme ich an Elterngeld beim 2ten Kind nach Elternzeit ohne Einkommen?

Frage: Was bekomme ich an Elterngeld beim 2ten Kind nach Elternzeit ohne Einkommen?

Carenbenn

Beitrag melden

Guten Tag, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin zur Zeit noch in Elternzeit. Meine Elternzeit geht 2 Jahre. Im ersten Elternzeitjahr habe ich volles Elterngeld bekommen, nun im zweiten Jahr habe ich kein Einkommen und wir leben von dem Lohn meines Mannes mit Wohngeld Zuschuss. Nun denken wir über ein 2tes Kind nach, falls ich nun wieder Schwanger werden sollte und die Elternzeit ausläuft würde ich direkt nach der EZ vom Arbeitsgeber wieder ins Beschäftigungsverbot kommen . Meine Frage ist nun,ob ich im BV direkt wieder meinen normalen Lohn erhalten werde ? Und zweitens, wie läuft es dann mit dem Elterngeld nach der Geburt für das zweite Kind? Da ich ja im 2ten Elternzeit Jahr kein eigenes Einkommen hatte..Zählt mein Lohn was ich ggf. durch das BV bei einer erneuten Schwangerscahft bei der Berechnung für das Elterngeld mit? Oder erhalte ich das selbe wie bei meinen ersten Kind? Oder muss ich damit rechnen,dass ich “nur“ die mindesgrenze von 300€ bekomme? Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das gleiche Elterngeld gibt es wenn Kind 2 geboren wird, wenn Kind 1 ungefähr 15 Monate alt ist. Jeder Monat später mindert das Elterngeld auf den mindestsatz. Ausgeklammert werden nämlich nur Monate mit EG längstens 14 Monate und Monate mit Mutterschaftsgeld auch. Gehst du NACH EZ arbeiten und bekommst dann das BV zählt das als Einkommen. Relevant ist auch bei kind2 die 12 Monate vor Mutterschutz. Und im Falle eines BV kannst du verständlicherweise den Lohn bekommen, wie du arbeiten könntest. Kannst du dann nur Teilzeit wegen Kinderbetreuung gibt es auch nur darüber das bv


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das gleiche Elterngeld gibt es wenn du 12 Monate so ein hohes Einkommen wie vor Kind 1 hast. Also Vollzeit Arbeit


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, Ich hätte eine frage, Ich habe 2011 angefangen in meinem Beruf zu arbeiten, Habe 12/12 meinen Festvertrag bekommen. Wurde 12/12 schwanger und habe im September entbunden. Habe jetzt Elternzeit bis 1.6.15. meine frage ist, weil wir gerne 9/15 wieder schwanger werden wollen, dass die Kinder keinen großen Altersunters ...

Hallo, meine Tochter wurde 2/13 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich während der Elternzeit wieder schwanger werden, würde ich vermutlich ein BV bekommen. Momentan bekomme ich nichts (Elterngeld nur im ersten Jahr). Nun meine Fragen: 1. Würde ich nach der Elternzeit während des BV Bezüge bekommen? 2. Wenn ja, in welcher ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...