Katie-Mama
Hallo, meine Tochter wurde 2/13 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich während der Elternzeit wieder schwanger werden, würde ich vermutlich ein BV bekommen. Momentan bekomme ich nichts (Elterngeld nur im ersten Jahr). Nun meine Fragen: 1. Würde ich nach der Elternzeit während des BV Bezüge bekommen? 2. Wenn ja, in welcher Höhe (Gehalt vor erster Schwangerschaft?)? 3. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutz und dem Mutterschaftsgeld? Vielen Dank! A. Bank
Hallo, 1. Ja, voll 2. s. 1. 3. Sie können die 1. EZ vorzeitiig beenden, dann bekommen Sie volles MG. Wenn der Mutterschutz erst nach der EZ beginnt, ist es wie bei der ersten Schwangerschaft Liebe Grüße NB
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