Katie-Mama
Hallo, meine Tochter wurde 2/13 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich während der Elternzeit wieder schwanger werden, würde ich vermutlich ein BV bekommen. Momentan bekomme ich nichts (Elterngeld nur im ersten Jahr). Nun meine Fragen: 1. Würde ich nach der Elternzeit während des BV Bezüge bekommen? 2. Wenn ja, in welcher Höhe (Gehalt vor erster Schwangerschaft?)? 3. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutz und dem Mutterschaftsgeld? Vielen Dank! A. Bank
Hallo, 1. Ja, voll 2. s. 1. 3. Sie können die 1. EZ vorzeitiig beenden, dann bekommen Sie volles MG. Wenn der Mutterschutz erst nach der EZ beginnt, ist es wie bei der ersten Schwangerschaft Liebe Grüße NB
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Hallo liebe Frau Bader, Ich hätte eine frage, Ich habe 2011 angefangen in meinem Beruf zu arbeiten, Habe 12/12 meinen Festvertrag bekommen. Wurde 12/12 schwanger und habe im September entbunden. Habe jetzt Elternzeit bis 1.6.15. meine frage ist, weil wir gerne 9/15 wieder schwanger werden wollen, dass die Kinder keinen großen Altersunters ...
Guten Tag, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin zur Zeit noch in Elternzeit. Meine Elternzeit geht 2 Jahre. Im ersten Elternzeitjahr habe ich volles Elterngeld bekommen, nun im zweiten Jahr habe ich kein Einkommen und wir leben von dem Lohn meines Mannes mit Wohngeld Zuschuss. Nun denken wir über ein 2tes Kind nach, falls ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
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