Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nach Elternzeit (festvertrag)wieder schwanger, was bekomme ich Finanziell?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nach Elternzeit (festvertrag)wieder schwanger, was bekomme ich Finanziell?

monche87

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Hallo liebe Frau Bader, Ich hätte eine frage, Ich habe 2011 angefangen in meinem Beruf zu arbeiten, Habe 12/12 meinen Festvertrag bekommen. Wurde 12/12 schwanger und habe im September entbunden. Habe jetzt Elternzeit bis 1.6.15. meine frage ist, weil wir gerne 9/15 wieder schwanger werden wollen, dass die Kinder keinen großen Altersunterschied haben. bzw da die Pille absetzen möchten was steht uns zu. Man liest im Internet man muss 1 jahr danach wieder am Stück arbeiten.sodass man 1 jahr voll hat ansonsten bekommt man elterngeld für 1 jahr 300 Euro oder 2 jahre 150 Andere schreiben es zählt vor geburt des 1ten kindes die löhne. Ich Blicke nicht mehr durch. Jeder schreibt was anderes. Könnten sie mir helfen? GLG UND DANKE IM VORAUS


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das neue Elterngeld wird immer gebildet aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Nur wenn darin echte Elterngeldmonate fallen ( alles bis zum ersten Geb. ) dann wird das durch alten Lohn ersetzt. Arbeitet man nach dem ersten Geburtstag nicht, werden alle kommenden Monate mit 0€ gewertet.


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