Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was bekomme ich nach dem Elterngeld, wenn ich wieder schwanger werde?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was bekomme ich nach dem Elterngeld, wenn ich wieder schwanger werde?

Tatjana

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Hallo, also mich beschäftigt grade meine Kinderplanung. Im Moment bin ich in der 33 SSW. Ich bin schon seit Juli zu Hause weil ich Beschäftigungsverbot habe... Nach der Geburt möchte ich 1 Jahr Elternzeit machen. Allerdings wollte ich, dass meine beiden ersten Kinder vom Alter nicht weit Auseinader sind, deswegen bin ich jetzt am überlegen, wie ich das am besten machen kann. Wenn ich nach der Elternzeit arbeiten gehe, müsste ich nach kurzer Zeit wieder zu Hause bleiben, da ich sicherlich wieder Beschäftigungsverbot bekomme, wenn ich schwanger werde und das finde ich echt blöd... da es für mich und für die Kinder (bin Erzieherin) echt blöd ist. Wenn ich aber in der Elternzeit schwanger werde und meine Elternzeit zu ende ist, welches Geld bekomme ich dann? Weil arbeiten gehen darf ich doch bestimmt immer noch nicht (wegen dem BV)... Ist bissel durcheinander meine Frage... aber ich hoffe es ist bisschen verständlich und Sie können mir helfen... Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so ganz habe ich die Frage nicht verstanden. Versuchen Sie sie doch nochmal zu formulieren. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Das ist wie jetzt auch! Nach der Elternzeit lebt dein alter Vertrag wieder auf = Vollzeitjob mit Vollzeitgehalt. Kannst du dem Job aufgrund einer Schwangerschaft nicht nachgehen, und bekommst so wie jetzt ein Beschäftigungsverbot, dann bekommst du auch so wie jetzt den BV-Lohn! Bist du allerdings am Ende der EZ nicht schwanger, musst du ganz normal wieder arbeiten gehen. Gruß Sabine


Tatjana

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Echt??? Zahlt der Arbeitsgeber mir wieder mein volles Gehalt nach der Elternzeit, obwohl ich nicht zurückkomme???


Tatjana

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Also nach Geburt meines Kindes, möchte ich 1 Jahr Elternzeit nehmen! Was wäre allerdings wenn ich gegen Mitte/Ende der Elternzeit wieder schwanger wäre?? Normalerweise wenn die EZ endet muss ich wieder arbeiten gehen! Da ich aber jetzt Beschäftigungsverbot habe, gehe ich davon aus, dass ich wieder BV bekomme und nach dem 1 Jahr EZ nicht arbeiten gehen kann! Also welches Geld steht mir dann zu, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme, sondern wieder schwanger im BV bin?


Sonni74LS

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Nach der Elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag wieder auf... damit auch das Gehalt desselben - wenn man dann im BV ist, bekommt man sein altes Gehalt.


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