Christin1!
Hallo, mein Sohn wird im Januar 2 Jahre. Elternzeit habe ich für 3 Jahre angemeldet. Möchte allerdings nach 2 Jahren wieder anfangen zu arbeiten. Nun liegt mir ein positiver Test vor. Werde wieder ein BV bekommen. Was für ein Gehalt bekomme ich? Wie auch in der ersten Ss?
Hallo, da Sie drei Jahre in EZ sind, bekommen Sie trotz BV nichts - Sie würen ja sonst besser gestellt als ohne Schwangerschaft Liebe Grüße NB
Terkey235
Woher weißt du jetzt schon, dass du ein BV bekommen wirst? Ich wünsche dir eine möglichst problemlose und schöne Schwangerschaft, terkey
Mitglied inaktiv
Hallo, die Elternzeit wurde doch für 3 Jahre genehmigt, oder? Dann hat man auch keinen Anspruch darauf, vorzeitig zurückzukommen. Eine Schwangerschaft verschweigen, um wieder mit dem Arbeiten anzufangen und dann ggf. ein BV zu bekommen, ist kritisch. Eigentlich läuft die Elternzeit normal weiter und kann nur mit Beginn des Mutterschutzes unterbrochen werden.
Christin1!
@123imsauseschritt genehmigt wurde mir schriftlich leider gar nichts. Ich habe lediglich per Email geschrieben, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehme. Aber wie gesagt eine Bestätigung etc. habe ich nie bekommen.
Mitglied inaktiv
Der AG hat die drei Jahre nie genehmigen / bestätigen müssen, da er da eh kein Mitspracherecht hat. Die 3 Jahre stehen somit fest. Beendigung der EZ ist nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes rechtens. Auch hier hat der AG kein Mitspracherecht. Bei den Fakten zeigt sich wieder erst erkundigen, dann handeln. Ein BV gibt es während der EZ nicht. Den AG zu bequatschen, die EZ zu beenden, um ein BV zu erhalten ist Betrug und fällt ruck zuck auf. Wird wohl nur der Mindestsatz beim nächsten Elterngeld. Ganz schlecht geplant.
Christin1!
@Hubbeldubbel wie hoch im Endeffekt mein Elterngeld nachher ist, ist mir egal. Mir geht es um die Zeit in der Ss quasi ab Dezember 2016 bis Endbindung 2017.
Mitglied inaktiv
Die Zeit geht genauso weiter, wie ihr es vor zwei Jahren als Familie geplant habt. Finanzierung durch Einkommen des Partners/Ehemannes/ Vaters oder Rücklagen. Beendigung EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes dem AG mitteilen. Damit erhält man wieder Mutterschuzgeld + AG Anteil. Der AG darf nicht widersprechen. BV gibt's nicht.
Mitglied inaktiv
Warum Dez 16? Unverständlich. In der Fragestellung steht ja, dass der positive Test bereits jetzt vorliegt...
Christin1!
@Hubbeldubbel oh nein meine Frage ist falsch! Dass wenn ein positiver Test vorliegen würde. Bekomme durch die Anmeldung von 3 Jahren EZ dann nix?
Christin1!
Dann macht es nun mehr Sinn, dass wenn ich ab Januar 2017 einen Minijob annehme und ab Januar 2018 meinen alten Vertrag wieder aufnehme und dann schwanger werde. Habe gelesen, dass meine "Altestelle" nach der EZ weitergeht?!
Mitglied inaktiv
Ja. Gar nix. Also erst schwanger werden, wenn die 3 Jahre um sind und nicht mit einem BV rechnen. Da hat sich durch Missbrauch in den letzten Jahren einiges geändert. So leicht ist es nicht zu bekommen.
Christin1!
Vielen Dank schonmal. Wenn die 3 Jahre um sind, dann muss ich 3 Monate allerdings voll wieder arbeiten um dann das gleiche Elterngeld zu bekommen?
Mitglied inaktiv
Du hast doch geschrieben, dass die Höhe des EG egal ist.. (?) Relevant für die EG Berechnung sind die 12 Monate Einkommen vor Beginn Mutterschutz. Monate in denen Du noch im 3 EZ Jahr warst gehen mit 0,00€ in die Berechnung ein. Eins nach dem anderen, erst einmal schwanger werden...
Mitglied inaktiv
EZ für 3 Jahre zu melden war richtig, keine Frage. Nur, wenn du bei der Meldung nichts davon gesagt hast, das du innerhalb der EZ vor hast in TZ zu arbeiten - was Du durchaus darfst, dann wird das jetzt schwierig. Daher die Frage, war da irgendwas abgemacht? Wenn nein, dann wird dir das jetzt kaum wer abnehmen das das so von Anfang an geplant war. Zumal wenn ein BV in deinem eigentlichen Job sicher ist. Wenn das BV allerdings an deinen Job gekoppelt ist, dann kannst Du doch mindestens schauen ob du in einem anderen Job TZ arbeitest. Brauchst dann zwar das OK deines eigentlichen AG, aber wenn Du ihm die Sache schilderst und es kein Konkurrent ist, sollte da doch sicherlich was machbar sein. Ansonsten gilt wirklich, bis zum Ende deiner gemeldeten EZ ist kein BV nötig und du kannst die EZ auch nicht vorher beenden. Nur zum neuen Mutterschutz sollte der vor dem Ende der EZ liegen. Liegt der Mutterschutz danach, dann kann ein BV ab dem ersten Arbeitstag auch greifen sofern dieses ausgesprochen wird. Und dann bekommst du dann auch das VZ-Gehalt eben wie bei ersten BV. was dann auch auf das 2te EG angerechnet wird. Bis dahin gilt, jede Monat den Du jetzt kein Einkommen hast wird als 0 € in das 2te EG gehen.
Mitglied inaktiv
*grrr* da fängt man mit dem schreiben an, das Telefon klingelt, man schreibt danach weiter und dann kommen derartig relevante Dinge die die ganze Sachlage komplett ändern. Irgendwie komme ich mir gerade echt verarscht vor.
Sternenschnuppe
Nun sag doch bitte wie es wirklich ist. Man schreibt doch nicht aus Versehen : " Nun liegt mir ein positiver Test vor ", wenn man noch gar nicht schwanger ist.
Christin1!
Ich bin NICHT schwanger. Ich wollte wissen, dass wenn ich es nun wäre... Ein BV bekomme ich definitiv...
Christin1!
aber das hat mir ja jetzt schon jemand beantwortet. Werde daher die 3 Jahre für meinen Sohn da sein und danach sieht man weiter. Teilzeit/Minijob war geklärt.
Terkey235
"Nun liegt mir ein positiver Test vor." Aldo war das gelogen?
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