Frage: Kein Einkommen nach Elterngeld

Hallo, ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 1 jahr alt und ich bekomme jetzt kein Elterngeld mehr, ich beziehe nur noch Kindergeld und hab noch 2 Jahre Elternzeit. Könnte ich noch etwas beantragen für die restlichen 2 jahre Elternzeit sowas wie Grundsicherung? Ich bin ja noch angestellt bei meinem Betrieb aber habe ja kein Einkommen. Im Moment habe ich nur Wohngeld beantragt. Lg

von Elena19 am 17.01.2022, 12:18



Antwort auf: Kein Einkommen nach Elterngeld

Hallo, da kommen soziale Leistungen in Betracht (Wohngeld, H IV etc), ansonsten Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2022



Antwort auf: Kein Einkommen nach Elterngeld

Der Vater des Kindes ist für euch vorrangig verantwortlich. Du hast ab dem 1. Lebensjahr das Recht auf Betreuung. Somit könntest du arbeiten gegen bei deinem Arbeitgeber in der elternzeit oder nach dessen vorheriger Genehmigung woanders. Dann würdest du Geld verdienen und hättest Einkommen.

von mellomania am 17.01.2022, 12:31



Antwort auf: Kein Einkommen nach Elterngeld

Du kannst vom Vater des Kindes Betreuungsunterhalt und für das Kind Kindesunterhalt fordern. Darüber hinaus darfst du bei deinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit arbeiten und damit ein Einkommen erzielen.

von Pamo am 17.01.2022, 12:32



Antwort auf: Kein Einkommen nach Elterngeld

Hallo, Vielleicht habt ihr auch Anspruch auf Kinderzuschlag. LG luvi

von luvi am 17.01.2022, 12:47



Antwort auf: Kein Einkommen nach Elterngeld

Unterhalt für´s Kind sowie Betreuungsunterhalt für dich - sofern nach Abzug des Kindesunterhaltes (vorrangig!) noch genug übrig ist, deine EZ zu finanzieren. Du könntest aber auch zB in TZ während der EZ arbeiten und so selbst etwas erwirtschaften. Dein alter VZ-Vertrag bleibt dadurch dennoch bestehen und würde ja wieder aufleben, wenn die EZ beendet ist. Oder du kümmerst dich direkt um eine VZ-Betreuung für euer Kind und sprichst mit dem AG über eine vorzeitige Beendigung des EZ. Betreuungsunterhalt muss ausgerechnet werden - dafür gibt es keine Tabellen wie für Kindesunterhalt - daher solltest du dir einen Anwalt vor Ort dafür suchen oder dich zumindest bei einer Beratungsstelle informieren, was so möglich wäre. Ansonsten H4 - aber das wird nicht in jedem BL so freizügig verteilt, wenn man eigentlich auch einen Job hat, den man wieder aufnehmen könnte sowie einen Betreuungsanspruch ab dem 1.LJ.

von cube am 17.01.2022, 14:26



Antwort auf: Kein Einkommen nach Elterngeld

Du kannst Arbeitslosengeld II für euch beantragen

von Eulen2020 am 17.01.2022, 21:09



Antwort auf: Kein Einkommen nach Elterngeld

Nein. Wenn sie lieber daheim ist und nicht arbeiten will, dem Arbeitsmarkt also nicht zur Verfügung steht, hat sie keinen Anspruch

von mellomania am 18.01.2022, 15:46



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