leokardia
Hallo Frau Bader, ich sitze gerade an unseren Erstanträgen für Wohngeld und Kinderzuschlag. Nun habe ich erfahren, eine Steuerrückzahlung zählt im Bezugszeitraum beim Kinderzuschlag als Einkommen. Wenn ich den Antrag für Kinderzuschlag erst im Monat nach der Rückzahlung stelle, wäre es Vermögen oder? Gilt vereinfacht gesagt : Alles was vor Antragsstellung da ist und dazu kommt ist Vermögen und Alles was nach Antragsstellung dazukommt ist Einkommen? Eines unserer Autos steht gerade zum Verkauf, gilt hier das selbe Prinzip? Wenn es erst nach der Antragsstellung verkauft wird, zählt der Erlös als Einkommen? Mit freundlichen Grüßen leokardia
Hallo, nein. Das gilt nur für die Steuer. Beim Auto zB wandelt sich das Vermögen von Sachwerten in Bargeld. Liebe Grüße NB
leokardia
Noch eine ergänzende Frage: Es gibt beim Kinderzuschlag ja einen Vermögensfreibetrag pro Person. Wird hier alles an Vermögen innerhalb der Familie zusammengerechnet und es gilt dann der gesamte Freibetrag oder darf jede Einzelperson nur das Vermögen laut Einzelfreibetrag haben?
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