Justyna M.
Hallo Ich habe Frage über Ablehnung Kinderzuschlag… Mein Mann angefangen Arbeit am März, am April wir haben Antrag auf Kinderzulage gemacht… nach 7 Wochen gekommen Ablehnung wegen zu niedriger Einkommen… Bewilligungszeitraum von Oktober bis März, aber Gehalt von März haben nicht berechnet weil wie steht in Brief erst in April war ausgezahlt… ich verstehe das nicht, mein Mann arbeiten als Sicherheitsmitarbeiter und leider in diesem Branche ist so dass nach Ablauf ganze Monat machen Lohnabrechnung…nicht normal am Ende Monat ,weil manchmal ( sehr oft) ist viel Überstunden, oder mehr Schichten. Aber auf dem Lohn steht das ist für Monat März. Dafür meine Frage ist ob haben in Amt Fehler gemacht, oder ich verstehe das falsch? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Mijal
Hallo, da bin ich der falsche Ansprechpartner, da müssen Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Sie können dafür einen Beratungshilfeschein beim Gericht beantragen, dann kostet die Beratung nur 15 €(=Schutzgebühr). Liebe ´Grüße NB
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Hallo Frau Bader, mein Sohn möchte Bafög beantragen und wir als Eltern müssen eine Einkommenserklärung ausfüllen.Wir bekommen für unsere Kinder Kindergeld und Kinderzuschlag.In den Formularen steht ausdrücklich, dass das Kindergeld kein Einkommen ist aber wie ist es mit dem Kinderzuschlag,? Es wird zwar nicht danach gefragt aber muss ich das evtl ...
Hallo, Ich möchte einen Antrag auf Kinderzuschlag für meine beiden Kinder stellen. Mein Mann ist momentan der Alleinverdiener und zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe, welcher nicht in unserem Haushalt lebt. Werden diese Unterhaltszahlungen bei der Höhe des Einkommens meines Mannes berücksichtigt? Genauer erklärt wird immer nur, dass Kin ...
Hallo Mich interessiert ob Verpflegungszuschuss bei Kinderzuschlag angerechnet wird und wenn ja wieviel?Zu 100 Prozent?
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Hallo. Und zwar habe ich im Oktober einen Antrag für Kinderzuschlag gestellt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung dass, das anzurechnende Einkommen im Monat der Antragsstellung den Gesamtkinderzuschlag übersteigt. Die Berechnungsgrundlage war dabei, aber da sehe ich nicht durch. Lohnt sich da ein Widerspruch einzureichen und wenn ja mit wel ...
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Liebe Frau Bader, wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...
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