Goldjulee
Hallo. Und zwar habe ich im Oktober einen Antrag für Kinderzuschlag gestellt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung dass, das anzurechnende Einkommen im Monat der Antragsstellung den Gesamtkinderzuschlag übersteigt. Die Berechnungsgrundlage war dabei, aber da sehe ich nicht durch. Lohnt sich da ein Widerspruch einzureichen und wenn ja mit welcher Begründung ? Ich bedanke mich schonmal für die hilfreichen Antworten. Liebe Grüße Jule
Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht sagen. Außerdem ist das nicht mein Fachgebiet. Das Ministerium bietet einen Rechner an: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/online-rechner Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hallo, im Netz finden sich Rechner, bei denen du sehen kannst, ob ein Anspruch besteht.
mamavonbaby
Dazu müsste man die Berechnung sehen. Beim Kinderzuschlag ist der Bemessungszeitraum die Monate VOR Antragsstellung...und das ist oft die Krux.....hattest du also bis September Einkommen wird dir im Okt. voll angerechnet......du kannst jetzt 6 Monate warten und dann im April neu beantragen, dann ist der Bemessungszeitraum okt-märz (6 Monate) und du würdest dann Kinderzuschlag bekommen....und dann ist es auch egal, wenn du ab April dann 4000Euro Netto hättest, den Kinderzuschlag würdest du dann oben drauf bekommen. Ja das ist ungünstig, wird aber tatsächlich so gemacht.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader! Nachdem mir ja die Arge mitgeteilt hat, dass ich und mein Kind ab 1.4.09 keinen Anspruch auf Alg2 mehr hätte stellt sich nun die Frage für mich: Kann ich dann den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und welche Vorraussetzungen müssen dazu erfüllt werden? Wie hoch liegt die "Vermögens-Freigrenze"? Das ist ja die Begrü ...
Liebe Frau Bader, wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...
Meine Schwester hat von der Rentenversicherung eine Rehakur für sich genehmigt bekommen. Da sie alleinerziehend ohne Kontakt zum Kindsvater ist müsste sie ihren 13 jährigen Sohn mitnehmen. Hierfür sollte sie laut RV eine Haushaltshilfe beantragen, hat sie gemacht, wurde auch abgelehnt. Sie schrieb einen Widerspruch weil das Kind von Niemand ander ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben bei unserer aktuellen Wohnortgemeinde einen Antrag gestellt unseren Sohn in unserer alten Gemeinde (sind vor 3 Jahren erst hergezogen) in der Krippe betreuen zu lassen. Haben auch diverse Gründe für diesen Wunsch aufgeführt (unsere gesamte Familie lebt dort, dadurch Betreuungssicherheit im Notfall, evangelisch ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wird ein Jahr lang in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Ich habe zurzeit kein Einkommen. Kann ich weiterhin Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen oder ist das nur möglich wenn mein Mann Erwerbseinkommen hat?
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat unter 15 Beschäftigte, ich bin seit ca. 3 Jahren in Teilzeit (32h) angestellt mit unbefristetem Vertrag. Mein Arbeitgeber finanziert sich ausschliesslich durch Projektgelder, die größtenteils auslaufen in 8 Monaten. Eine erneute Projektfinanzierung wird beantragt, ist aber nicht sicher. Mitte Aug ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag. Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit). Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3