Hallo.
Und zwar habe ich im Oktober einen Antrag für Kinderzuschlag gestellt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung dass, das anzurechnende Einkommen im Monat der Antragsstellung den Gesamtkinderzuschlag übersteigt. Die Berechnungsgrundlage war dabei, aber da sehe ich nicht durch. Lohnt sich da ein Widerspruch einzureichen und wenn ja mit welcher Begründung ?
Ich bedanke mich schonmal für die hilfreichen Antworten.
Liebe Grüße Jule
von
Goldjulee
am 06.11.2023, 19:31
Antwort auf:
Kinderzuschlag abgelehnt
Hallo,
das kann ich auf die Ferne nicht sagen.
Außerdem ist das nicht mein Fachgebiet.
Das Ministerium bietet einen Rechner an:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/online-rechner
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2023
Antwort auf:
Kinderzuschlag abgelehnt
Hallo,
im Netz finden sich Rechner, bei denen du sehen kannst, ob ein Anspruch besteht.
von
sneram
am 07.11.2023, 10:20
Antwort auf:
Kinderzuschlag abgelehnt
Dazu müsste man die Berechnung sehen.
Beim Kinderzuschlag ist der Bemessungszeitraum die Monate VOR Antragsstellung...und das ist oft die Krux.....hattest du also bis September Einkommen wird dir im Okt. voll angerechnet......du kannst jetzt 6 Monate warten und dann im April neu beantragen, dann ist der Bemessungszeitraum okt-märz (6 Monate) und du würdest dann Kinderzuschlag bekommen....und dann ist es auch egal, wenn du ab April dann 4000Euro Netto hättest, den Kinderzuschlag würdest du dann oben drauf bekommen.
Ja das ist ungünstig, wird aber tatsächlich so gemacht.
von
mamavonbaby
am 07.11.2023, 21:24