Julisa
Meine Schwester hat von der Rentenversicherung eine Rehakur für sich genehmigt bekommen. Da sie alleinerziehend ohne Kontakt zum Kindsvater ist müsste sie ihren 13 jährigen Sohn mitnehmen. Hierfür sollte sie laut RV eine Haushaltshilfe beantragen, hat sie gemacht, wurde auch abgelehnt. Sie schrieb einen Widerspruch weil das Kind von Niemand anderem betreut werden kann, sie hat auch alle Hebel in Bewegung gesetzt und versucht eine ambulante Kurklinik zu finden, leider ohne Erfolg. Die Kur soll am 4.2.25 starten bis zum heutigen Tag hat sie immer wieder bei RV angerufen und gefragt wie es weiter geht, erst Heute dagte man ihr dann ganz knapp, Widerspruch abgelehnt Kind kann nicht mit. Somit kann sie ja nun am kommenden Dienstag auch ihre Kur nicht antreten, das Geld um die Kosten für ein Begleitkind privat zu stemmen hat sie nicht. Was kann sie noch tun, es kann doch nciht wirklich der Ernst der RV sein, dass ein 13 Jähriger über 4 Wochen allein daheim bleibt.
Hallo, sry, da kenne ich mich nicht aus, wir haben hier bei RUB aber eine Beratung speziell für Kuren. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Naja, eine Reha ist keine Mutter Kind Kur. Wie soll das überhaupt schulisch laufen? Kannst du nicht für die 4 Wochen einspringen? Oder andere Verwandte? Bzw. sich die Familie zusammen tun?
misses-cat
Ich war selber mehrere Jahre alleinerziehende Mama und mein Ex hat sich nicht um seine Kinder gekümmert, ich kann nur immer wieder sagen wie wichtig das soziale Netz ist und das habe ich bis heute und so würde ich immer zb die Freunde meiner Kinder nehmen und ja auch für mehrere Wochen, sie auch meine Was noch möglich wäre Kurzzeitpflege übers Jugendamt aber auch da ist deine Schwester spät dran sie sollte dringend da anrufen
Julisa
Die Kur wäre über die 2 Wochen Winterferien gegangen, für die 2 Schulwochen hätte er Aufgaben bekommen und diese unter Ausicht mit Gleichaltrigen in der Klinik gemacht. Laut Klinikleitung wären 2 weitere Kinder 12 bzw. 13 Jahre alt zur gleichen Zeit dort vor Ort, ebenfalls Begleitkinder, die Klinik hatte fest damit gerechnet dass auch er als Begleitkind mit darf. Und nein ich kann ihn schon auf Grund der Entfernung (500km) nicht nehmen, andere Verwandte kommen nicht in Frage. Wir stammen leider aus keiner "heilen" Familie mit herzlichen Omas/ Opas die sich über ihre Enkel freuen und gern Zeit mit Ihnen verbingen, man beantragt das Begleitkind ja nicht aus Langeweile, sondern weils wirklich nicht anders geht.
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