Liebe Frau Bader,
mein Mann hat 7 Wochen vor ET für die ersten beide Lebensmonate Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen. Es war immer geplant auch Lebensmonat 13 zu beantragen, dies hat er beim ersten Antrag versehentlich vergessen. Mein Sohn ist Mitte Juli 23 geboren, wir haben den Fehler bemerkt und gleich im September den Arbeitgeber geschrieben, dieser hat aber die Elternzeit verweigert für nächstes Jahr, es sei jetzt nicht mehr fristgerecht und es geht aus betrieblichen Gründen nicht. Für uns sind diese Gründe nicht ersichtlich, der AG hat auch nicht begründet.
Unbezahlten Urlaub wollte er auch nicht genehmigen.
Ist dies rechtlich in Ordnung?
Kann er die Elternzeit verweigern?
Es wäre eine Katastrophe für uns, wir haben schon fest geplant nach Hause zu unserer Familie zu fahren im Ausland.
Vielen Dank!
von
LinaJuli
am 19.12.2023, 22:44
Antwort auf:
Elternzeit abgelehnt
Hallo,
man muss sich für die ersten beiden Jahre verbindlich festlegen (Bindungszeitraum).
Da Sie das nicht getan haben, hat der AG Recht.
Und Anspruch auf unbezahlten Urlaub hat man auch nicht.
Lieb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2023
Antwort auf:
Elternzeit abgelehnt
Ihr habt euch mit dem ersten Antrag auf die ersten zwei Jahre fest gelegt, der Arbeitgeber ist leider im Recht
von
misses-cat
am 19.12.2023, 22:53
Antwort auf:
Elternzeit abgelehnt
Der Arbeitgeber darf ablehnen, weil man sich mit dem ersten Antrag für die ersten 24 Monate festlegt. Das nennt sich Bindungszeitraum.
von
Soie
am 19.12.2023, 22:53
Antwort auf:
Elternzeit abgelehnt
Ja, der AG ist im Recht, leider euer Fehler.
Beim ersten Antrag muss man sich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, man hat damit dann das Recht auf Zustimmung für weitere danach beantragte Zeitraeume in der Zeit verwirkt.
von
netteKlarinette
am 20.12.2023, 13:18