Dn1987
Hallo, Ich bekomme unser drittes Kind und befinde mich aktuell noch in Elternzeit bis zum 13.7.2019 für das zweite. Ich habe bei meinem Arbeitgeber beantragt die Elternzeit mit Beginn des Mutterschutz (11.05.2019) vorzeitig zu beenden. Dieser hat es mir nun abgelehnt. Der Arbeitgeber beruft sich auf das BAG Urteil vom 08.05.2018 - 9 AZR 8/18. Ich habe mir den Fall durchgelesen und finde das hat überhaupt nichts mit mir zutun. Was meinen sie dazu? Viel Danke
Hallo, Ihr Arbeitgeber hat Unrecht.Aaußerdem geht es in dem Urteil darum, ob die Arbeitgeberin schon einige Monat vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden kann und das kann sie eben nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
Er kann nicht ablehnen. Der Rest der Elternzeit wird dir wieder gutgeschrieben. Du musst vollen AG Anteil erhalten
HeyDu!
Ich meine Du hättest es nicht Antrag nennen dürfen :-) Der AG hat kein Mitsprachrecht. Teile es noch einmal mit und achte auf die Nachweisbarkeit. Du bist im Recht. Viel Erfolg :-)
Dojii
Der Arbeitgeber sollte sich das lieber nochmal sehr genau überlegen bzw. mal eine Fachkraft befragen, wie man ein Urteil liest. Das Urteil bezieht sich explizit auf § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG. Du beendest deine Elternzeit (OHNE Zustimmung des Arbeitgebers!) einseitig aber mit Nutzung des § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG. Witziger Weise beinhaltet das Urteil sogar den Hinweis darauf, dass die unterlegene Klägerin ihre Elternzeit nach Satz 3 zu Beginn des neue Mutterschutzes beenden kann/soll/darf. Damit läuft seine Argumentation ins Leere. Mein Tipp wäre: Setze ein neues Schreiben auf, in dem du deine laufende Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes taggenau beendest und verweise auf § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG. Bitte nicht um Erlaubnis und formuliere es nicht als Antrag, sondern schreibe ihm direkt, dass du es so machst. Du brauchst seine Zustimmung nicht.
Dn1987
Viel Dank für die tollen Antworten. Ich bin froh das ihr das genauso seht. Ich werde mein Schreiben noch Mals an meinen Arbeitgeber schicken. Vorher achte ich aber genauestens auf die Formulierung. Ich war auch sehr überrascht, da es beim letzten Mal keine Probleme mit der Beendigung der Elternzeit gab. (Kind 2 bekam ich in der Elternzeit von Kind 1)
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