Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Elternzeit versäumt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf Elternzeit versäumt

NaTaLie81

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor 5 1/2 Wochen, am 14.3. meinen Sohn zur Welt gebracht(4. Kind). In der Woche darauf hatte mein Vater einen schweren Unfall und liegt nach einer massiven Hirnblutung im Koma, ich bin die einzige Angehörige in der Nähe und bin vom Gericht als Betreuerin bestimmt worden. Da mein Vater selbstständig tätig war, habe ich seitdem unglaublich viel zu regeln. Kurze Zeit später wurde in meiner rechten Brust ein Tumor festgestellt. Da er sehr auffällig war, wurde ich ins Brustzentrum überwiesen, wo letzte Woche eine Stanzbiopsie gemacht wurde. Das Ergebnis steht noch aus. Ich bin massiv angespannt, habe in den letzten Wochen kaum geschlafen. In dem ganzen Stress, habe ich vergessen, die Elternzeit rechtzeitig zu beantragen. Ich mache mir solche Vorwürfe, da es mein Verschulden ist und ich wirklich daran hätte denken müssen. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe Mutterschaftsgeld erhalten. Nun habe ich überlegt, meinen Resturlaub (16 Tage) und meinen anteiligen Urlaub(12 Tage ) aus dem Mutterschutz, direkt im Anschluss an diesen zu nehmen. Ich möchte im Anbetracht der Umstände vorsichtshalber 2 Jahre Elternzeit nehmen, da ich nicht weiß. Was dieses Jahr noch auf mich zukommen wird. DieElternzeit würde nach meiner Berechnung in diesem Fall am 9.6. starten und ich würde damit noch die 7 Wochen Frist einhalten. Nun habe ich gelesen, dass dies möglich ist, jedoch habe ich bedenken, dass ich kein Gehalt bekomme bzw. Elterngeld( für ein Jahr ca. 760€ mtl.) verfallen würde. Eine Kollegin aus dem Personalrat hat mir nun geraten mich stattdessen lieber krankschreiben zu lassen, da es begründet wäre und ich in diesem Zustand bzw. in dieser Ausnahme-Situation eh nicht arbeiten könnte. Natürlich würde ich es vorher mit der Personalstelle besprechen. Mein Mann ist in Vollzeit tätig und 12 Std. aus dem Haus. Elternzeit würde er erst nehmen, wenn unser Sohn 12 Monate alt ist. Was können Sie mir rechtlich raten? Ich bin so verzweifelt und habe seit Wochen das Gefühl keinen klaren Gedanken fassen zu können. Kann man vor Antritt der Elternzeit den betreffenden Antrag zurückziehen, wenn man über diesen noch keine Entscheidung erhalten hat, ebenso über einen noch nicht entschiedenen Urlaubsantrag? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, uff, da hat es Sie ja schwer gebeutelt. Ich drücke die Daumen, dass es dem Papa bald wieder besser geht und die Biopsie zu einem harmlosen Ergebnis führt. Ich würde den persönlichen Kontakt mit dem Arbeitgeber suchen, die Situation erklären und mich so versuchen, einvernehmlich auf eine verkürzte Antragsfrist zu einigen. Dies ist gemäß §16 BEEG in Härtefällen sogar möglich. Liebe Grüße und alles Gute, NB


NaTaLie81

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Nachtrag: Natürlich muss es heißen 760€ mtl. Elterngeld für zwei Jahre, nicht für ein Jahr.


Dojii

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Du kannst Elternzeit gem. § 16 Abs. 1 BEEG in "dringenden Gründen ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist" nutzen. Das ist eine Einzelfallentscheidung und das müsstest du dann mit deinem Arbeitgeber absprechen, aber rechtlich möglich wäre es. Ist die erste Elternzeit beim Arbeitgeber einmal angemeldet (egal ob er sie bestätigt hat oder nicht), kannst du sie nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers ändern/zurückziehen. Ein Recht darauf hast du aber nicht.


NaTaLie81

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir wirklich sehr weiter! Ich hoffe, es klappt, wenn ich darauf Bezug nehme. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!


misses-cat

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Allerdings eine Userin die wohl in ner elterngeldstelle arbeitet , dir alles gute


Tigerblume

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Ich habe vor 2 Jahren (das war allerdings nicht direkt nach der Geburt) sehr kurzfristig Elternzeit beantragt, in gegenseitigem Einvernehmen war das kein Problem. Ob es formal korrekt war weiß ich nicht.


NaTaLie81

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Oh, ich sehe es auch gerade! Danke Dojii! Ich habe es heute morgen auch mit meinem Arbeitgeber klären können. Ich bin natürlich während des Gesprächs am Telefon in Tränen ausgebrochen, das war mir sehr unangenehm, weil die Dame Mühe hatte mich zu verstehen Aber Sie war sehr verständnisvoll und genehmigt die Elternzeit für zwei Jahre nach Ende des Mutterschutzes. Ich bin wirklich so erleichtert


luvi

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Hallo, Wenn du mit deinem Arbeitgeber ein gutes Verhältnis hast, kannst du mit ihm auch über die Situation sprechen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, musst du dich nicht an die Fristen halten. Du könntest dich aber auch erst mal krank schreiben lassen. Das bist du ja auch! Oder könntest du jetzt (abgesehen, dass du grad Mutter geworden bist) in deiner Situation arbeiten? Und Elternzeit mit 7 Wochen Vorlauf einreichen. LG luvi


luvi

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Hallo, Ich hab gerade gesehen, dass du alles schon geklärt hast. Erst mal Herzlichen Glückwunsch zur Geburt und alles alles Gute für dich und deinen Vater! LG luvi


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