Beffi1980
Hallo Frau Bader, im Herbst 2019 habe ich unser 1. Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit genommen. Nach Absprache mit meinem AG wollte ich nach 1 Jahr wieder TZ in Elternzeit arbeiten. Nun bin ich innerhalb der 1. Elternzeit erneut schwanger geworden. Das Kind wurde zwischenzeitlichi geboren. Die TZ-Stelle habe ich auf Wunsch des AG nicht angetreten. Fristgemäß habe ich den Antrag auf Elternzeit gestellt und in diesem Rahmen bereits den Antrag gestellt, nach 1 Jahr in TZ zu arbeiten. Der AG hat auf das Schreiben reagiert und eine TZ-Tätigkeit abgelehnt mit dem Verweis „…kann zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht bestätigt werden. Was bedeutet das für mich? Wie muss ich darauf reagieren?
Hallo, entscheidend ist, ob Sie einen Anspruch auf Teilzeit haben. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Diese müssen dem Ablehnungsschreiben zu entnehmen sein beziehungsweise auf Nachfrage mitgeteilt werden. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Hast du die Elternzeit von Kind 1 mit Beginn des Mutterschutz von Kind 2 beendet?
Felica
Dann würde ich dem AG mitteilen das Du dann davon ausgeht das er kein Veto einlegt wenn Du dann innerhalb der EZ woanders in TZ arbeitest. Natürlich nicht bei der direkten Konkurrenz.
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