Ruto
Hallo, Ich denke, dass ich völlig auf dem Schlauch stehe. Ich möchte nach ursprünglich 18 Monaten Elternzeit die Elternzeit auf die vollen drei Jahre verlängern, dafür Teilzeit mit 15 Stunden einsteigen. Hintergrund ist der, dass ich im Schichtdienst tätig bin, Nachtdienste derzeit aber wegen meiner Tochter völlig ausgeschlossen sind (u.a. stille ich nachts noch, lässt sich nachts anders und/oder vom Vater absolut nicht beruhigen) mir die anderen Schichten aber sehr gelegen kommen und ich meine Arbeit eigentlich auch mag. Mein Arbeitgeber hat mir schon signalisiert, dass er der Elternzeitverlängerung auf jeden Fall zustimmen wird (eigentlich gilt ja die 2-Jahres-Bindung) und gegenüber der Teilzeit "grundsätzlich offen" eingestellt ist. Ich wollte noch einmal mit meiner direkten Vorgesetzten sprechen, ob mein Einsatz auch ohne Nachtdienste erwünscht ist, da ich den Eindruck habe, dass seither die Kommunikation dazu stockt. So, und jetzt zur eigentlichen Frage: Was muss ich bei meinem Antrag beachten? Sollte ich die beiden Anträge getrennt voneinander stellen (wenn das überhaupt möglich ist?), Um nicht Risiko zu laufen, dass auch die Elternzeitverlängerung abgelehnt wird, wenn die Teilzeitarbeit so nicht akzeptiert wird? Oder kann der Arbeitgeber den Antrag sowieso getrennt bearbeiten und ggf die Verlängerung der EZ genehmigen, aber die Teilzeitarbeit ablehnen?
Hallo, das ist unerheblich und beides möglich. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
ich würde das in einem stellen. ez bis xxx INKL TZ während dieser EZ. und Wunschzeiten angeben, eben KEINE Nachtdienste. dass du noch stillst ist die eine sache, ob das aber rechtlich geht, da das kind über einem jahr alt ist, weiß ich nicht. du kannst auch in der ez woanders arbeiten, solltet ihr euch für die tz dort nicht einig werden. der ag müsste dem nur vorher zustimmen..
Ruto
Danke @mellomania. Habe ich das dann richtig verstanden, dass der Arbeitgeber nicht den gesamten Antrag ablehnen muss, sondern er die Verlängerung der EZ genehmigen kann und den zweiten Teil (Teilzeit in EZ) getrennt ablehnen kann? Laut Kollegen ist das Szenario unrealistisch, sie rechnen damit, dass beides genehmigt wird. Noch eine Frage: TZ in EZ wirkt sich ja I.d.R. auf das EG aus. Muss ich damit rechnen, dass ich etwas vom bereits ausgezahlten EG zurückzahlen muss und wenn ja, wie wird das berechnet? Auf meiner Recherche bin ich häufig auf Antworten bei EG Plus gestoßen oder Basis EG in den ersten 14 Monaten. Nicht jedoch für den Fall, wenn man erst nach der Zeit des EG Bezugs arbeitet. Vermutlich ist es am einfachsten, wenn ich kommende Woche bei der EG Stelle anrufe und nachfrage. Sobald der Antrag genehmigt wird, muss ich dort sowieso nachmelden.
Suomi
Wenn Du noch in EZ bist, aber kein EG mehr beziehst, wird auch nichts miteinander verrechnet.
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