Antrag auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit (3 Jahre) läuft im Juni 2023 aus Gerne möchte ich dann in Teilzeit arbeiten. Anfang Februar hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ergebnis war, das ich einen Antrag stellen soll, welcher so dann binnen 2 Wochen geprüft wird. Den Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit habe ich via Mail am 05.02.23 gesendet und via Post am 06.02.23. Bis heute habe ich keine Rückmeldung. Gilt mein Antrag nach 4 Wochen als (still schweigend) angenommen? Da ich ab Juni keine Vollzeitstelle antreten kann müsste ich sonst unter Einhaltung meiner Kündigungsfrist (Ende März) kündigen? Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt? Vielen Dank vorab.

von Bauchzwerg2020 am 01.03.2023, 21:17



Antwort auf: Antrag auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo, nach 4 Wo. ohne Reaktion gilt die Zustimmung als erteilt, § 15 BEEG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2023



Antwort auf: Antrag auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Nur so als Hinweis: dieses "genehmigt wie gestellt" wenn nicht innerhalb der Frist abgelehnt wird heißt nicht, dass der AG dich dann ohne Widerstand zu deinen mitgeteilten Konditionen auch tatsächlich in TZ beschäftigen wird oder muss. Will der AG auf keinen Fall, würdest du am Ende dennoch darauf Klagen müssen und egal, wie sicher die Rechtslage scheint - ich sage dir aus Erfahrung: nichts ist sicher und AG´s könne das Ganze wahnsinnig in die Länge ziehen wenn wie wollen. Zumal dann noch die ganzen Fallstricke dazu kommen: hast du ganz bestimmte Zeiten angegeben? Wenn nicht, stimmt der AG der TZ zu, aber die Zeiten muss er dir nicht recht machen zB. Dann hat der AG der TZ ja zugestimmt - aber wenn du leider nicht zu den benötigen Zeiten kannst, ist das wiederum dein Problem. Ich würde nochmal nachfragen, was mit deinem Antrag ist und dabei ggf. auf die Frist hinweisen, nach deren Ablauf du davon ausgehst, dass dein Antrag genehmigt ist. Lehnt der Ag die TZ aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ab, müsstest du tatsächlich selbst kündigen, da du dann leider diejenige bist, die den aktuell gültigen Vertrag nicht mehr erfüllen kann.

von suityourself am 02.03.2023, 09:41



Antwort auf: Antrag auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo, ich habe einen vollständigen Antrag mit konkreten Angaben zu Lage und Dauer der Arbeitszeit getätigt.

von Bauchzwerg2020 am 02.03.2023, 10:55



Antwort auf: Antrag auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, eine Rückfrage: greift mir das BEEG? Ich möchte Teilzeit arbeiten, nachdem (!) meine Elternzeit ausläuft. Was ist da mit Paragraph 8 Abs 5 TzbfG, wonach der AG erst ein Monat vor Beginn über die Teilzeit entscheiden muss?

von Bauchzwerg2020 am 02.03.2023, 14:17



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wiedereinstieg nach Elternzeit / Teilzeitarbeit?

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet Mitte Juli. Nach Rücksprache mit meinem ´alten´ Arbeitgeber könnte ich, wie von mir gewünscht, eine Teilzeitstelle ab Juli antreten. Allerdings nicht zu den von mir gewünschten Zeiten (ich kann nur Vormittags arbeiten). Die Position sollte jedoch den ganzen Tag besetzt sein. Ich sollte mir den Job mit einer...


Anspruch auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo, meine Frau möchte gerne ab Januar (da sind die 3 Jahre Elternzeit vorbei) wieder bei ihrem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Dieser möchte die Mütter aber in der Regel immer nur wieder Vollzeit einstellen. Meine Frau möchte aber maximal halbtags arbeiten und ist dabei auch relativ flexibel (z.B. 4x0,5 Tag oder 2x1 Tag). So wie es aussieht ...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit: Keine Prämienzahlung mehr

Sehr geehrte Frau Bader, nach 15 Monaten Elternzeit bin ich mit Teilzeit (50%) bei meinem Arbeitgeber wieder eingestiegen. Bevor wir ein Kind hatten und ich Vollzeit gearbeitet hatte, erhielt ich zu meinem regulären Gehalt auf Basis von einer Zielvereinbarung Prämien. Diese wurden mir jetzt gestrichen, d.h. es wurden auch keine Ziele vereinbart. ...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit von 3 Jahren endet Mitte Juli und ich will in meinem alten Job (39 Std.Woche) allerdings in Teilzeit wieder einsteigen. Generell ist Teilzeitarbeit bei uns möglich. Meine Cheffin will meine gewünschten 12 Stunden pro Woche allerdings nicht wie von mir gewünscht auf drei feste tage fixieren, sondern mich ...


Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld nach Elternzeit mit Teilzeitarbeit?

Hallo Frau Bader, mein Mann hat zwei Lebensmonate Elternzeit beantragt, für die er Elterngeld bezieht. Dies fällt ja bei einer späteren Arbeitslosigkeit bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes heraus. Zudem hat er im Anschluss noch drei weitere Elternzeitmonate in denen er 30 Std. pro Woche arbeitet. Werden diese Monate beim Arbeitslosengeld b...


Teilzeitarbeit und Urlaub nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu Teilzeitarbeit und Urlaub nach der Elternzeit. Ich habe meinem Arbeitgeber bereits vor sechs Monaten mitgeteilt, dass ich nach meiner Elternzeit (endet am 26. Juli 2014) in Teilzeit, 25h/Woche, zurück möchte. Es ist ein sehr großes Unternehmen. Wir haben vor zwei Wochen gesprochen und mir wurde eine Stelle...


Teilzeitarbeit in Elternzeit oder nach Elternzeit?

Hallo, sehr geehrter Frau Bader, ich habe bisher 1 Jahr Elternzeit beantragt. Möchte danach gerne in Teilzeit arbeiten. Wie gehe ich da am besten vor? Verlängere ich meine Elternzeit und arbeite dann Teilzeit oder habe ich ohne Elternzeit mehr rechte? Ich habe 2 Chefs ein Chef möchte unbedingt das ich wieder zurückkehre egal oder ganztags ode...


Anspruch auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, nach meiner ersten Elternzeit bin ich mit 8 Stunden wieder eingestiegen - zuvor Vollbeschäftigung. Nun bin ich erneut schwanger. Habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf die 8 Stunden? Oder gilt der Anspruch nur nach Bedarf beim Arbeitgeber, wenn zum Beispiel eine 20 Stunden Stelle frei ist, oder gar eine Stelle mit Vol...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.