Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mit welcher Begründung darf eine Verlängerung der Elternzeit abgelehnt werden?

Frage: Mit welcher Begründung darf eine Verlängerung der Elternzeit abgelehnt werden?

Marmama

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Hallo Frau Bader! Unser Kind wurde am 27.4.2017 geboren, ich hatte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit angemeldet bis 26. bzw 27.4.2019. Also 2 Jahre. Nun möchte ich gerne mein 3. Jahr Elternzeit direkt anhängen. Also dann bis Ende April 2020. (Genaues Datum? 27.4.2021?) (Ich dachte, 2 Jahre Elternzeit enden genau mit dem Vortag des Geburtstages, irgendwie hatte da schon Probleme beim Antrag auf Elternzeit...) Zu meinen Fragen: Der Familienbetrieb in dem ich angestellt bin hat weniger als 5 Mitarbeiter. Dürfte mein Chef, aus betrieblichen Gründen, meinen Antrag auf Verlängerung ablehnen? Weil Personal fehlt (er müsste dann nämlich dringend jemanden einstellen weil es sonst definitiv zu wenige Mitarbeiter wären) oder ich den 1. Antrag auf Elternzeit nur bis zum 26.4.19 gestellt habe? Könnte mir der eine Tag zum "Verhängnis" werden bzgl der Ablehnung? Darüber hinaus möchte ich mir ohnehin nach bzw während der Elternzeit einen neuen Job suchen. Wir bekommen vielleicht nach den Sommerferien einen KiTa Platz, mit Eingewöhnungszeit könnte ich ggf. ab Oktober/November wieder arbeiten wenn ich was Neues finde. Oder eben erst später. Kann ich also noch während des 3. Elternzeitjahres vorzeitig kündigen? Oder könnte er mir sogar, wenn der Antrag auf Verlängerung abgelehnt werden darf, direkt für April bzw Mai 2019 kündigen? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, meine Situation ist ja doch etwas kompliziert. Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie 2 Jahre benatragt haben, kann der Ag nicht so einfach ablehnen. Das steht in § 16 Abs 1 BEEG Liebe Grüße NB


mellomania

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du hast alles richtig gemacht. wird die elternzeit jahresweise genommen, enden die jahre immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. und da du schon zwei jahre genommen hast, KANN der AG das 3 jarh NCIHT ablehnen da es nicht zustimmungspflichtig ist. du kannst dir in der elternzeit was neues suchen und NACH VORHERIGER ZUSTIMMUNG des ag dort anfangen bzw. den vertrag unterschreiben. du darfst halt nicht über 30 h pro woche während der elternzeit arbeiten. du kannst auch aus der elternzeit heraus kündigen, ich würde das aber erst machen, wenn der neue job sicher ist und dir spaß macht. sonst stehst am ende mit gar nix da. so hatte ich es auch gemacht. drei monate vor ablauf der elternzeit wenn ich recht informiert bin


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