Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wurde abgelehnt, obwohl das Recht besteht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit wurde abgelehnt, obwohl das Recht besteht

Samantha5

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Hallo, mein Kind ist im Januar 2012 geboren, im Anschluss der Mutterschutzfrist bin ich (ab dem 03/2012) für 10 Monate (bis 01/2013) in Elternzeit. Mein Arbeitgeber (ein weltweit bekannter Großkonzern) hat mir damals ein Formular vorgelegt, um die Elternzeit zu beantragen. Auf diesem gab es einen Absatz, der besagt “Restliche Elternzeit (maximal 12 Monate) wird auf einen späteren Zeitpunkt übertragen”. Diesen Punkt habe ich damals nicht markiert. Heute möchte ich die mir noch zustehende Elternzeit (max. 12 Monate) in Anspruch nehmen, da mein Sohn im Januar 2020 acht Jahre alt wird (es wären somit ca. 8-9 Monate die noch übrig bleiben). Jedoch hat mein Arbeitgeber diese Anfrage auf Elternzeit nun abgelehnt, mit der Begründung, dass die Frist der Übertragung nach dem 3. Geburtstag erloschen ist, erst recht, da ich den besagten Absatz damals nicht angekreuzt hatte. Weiterhin wurde ich darüber informiert, dass sie solche Anträge grundsätzlich ablehnen, da es schon einige solcher Anfragen gab, welche ebenfalls abgelehnt worden sind und wenn man mir die Elternzeit jetzt gewähren würde, ist das nicht fair gegenüber den Müttern/Vätern, die vor mir die restliche Elternzeit beantragt und abgelehnt bekommen haben. Nach Rücksprache mit dem “Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend” wurde mir mitgeteilt, dass ich mich zu keinem Zeitpunkt festlegen muss, daher ist dieses Formular nicht gültig. Selbst als ich die Personalabteilung auf die Information des Bundesministeriums hinwies, wurde dies ignoriert. Nun meine Frage - ist dies wirklich legal? Kann mir mein Arbeitgeber dies so ablehnen? Mein direkter Vorgesetzter hat keine Einwände, in diesem Fall hat die Personalabteilung die Ablehnung entschieden. Vielen Dank schon mal!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Ihr Kind vor 2015 geboren wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung.Der AG kann es ablehnen. Liebe Grüße NB


Felica

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Der AG hat recht. Da das Kind vor dem 30.06.2015 geboren wurde gelten andere Regeln. Danach gab es eine Änderung, aber unter dieses recht fallt ihr nicht.


mellomania

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du hättest angeben müssen, dass du den rest übertragen lassen möchtest. da du das nicht getan hast, hat der AG recht


chrissicat

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Der Arbeitgeber ist im Recht, er darf (in deinem Fall) die Elternzeit ablehnen. Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht.


Dojii

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Für Kinder, die vor 2015 geboren wurden, brauchst du für die Übertragung der 12 Monate Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus die Zustimmung des Arbeitgebers. Ein Recht auf Elternzeit ab dem dritten Geburtstag besteht nicht - das gibt es erst für Kinder, die ab 2015 geboren wurden. ABER der Arbeitgeber darf die Übertragung nicht pauschal ablehnen. "Machen wir bei allen so!" ist kein gültiges Argument. Er muss seine Entscheidung nach billigem Ermessen treffen und muss immer die wesentlichen Umstände beider Seiten berücksichtigen. Hierbei handelt es sich immer um einen Einzelfall und es darf keine allgemein gültige Firmenentscheidung geben. Wenn du also seine Entscheidung nicht akzeptieren willst, musst du diese gerichtlich überprüfen lassen. Das Ministerium hat übrigens Recht, dass das Formular deines Arbeitgebers hinfällig ist. Es gibt keine Frist, bis wann die restliche Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus übertragen werden soll/muss (abgesehen vom 8. Geburtstag natürlich). Wenn du sie jetzt übertragen willst, dann stimmt der Arbeitgeber eben jetzt zu oder lehnt jetzt schriftlich(!) ab. Dann muss er aber auch sein billiges Ermessen und seine Abwägungen ggf. gegenüber einem Gericht erklären, wenn du es willst.


Dojii

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Das alles findest du übrigens auch schwarz auf weiß auf der Seite des Ministeriums: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen-/124812 Etwa in der Mitte ab: Elternzeit ab dem 3. Geburtstag - bei Geburten vor dem 1. Juli 2015:


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