Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Elternzeit abgelehnt, Kleinbetrieb

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf Elternzeit abgelehnt, Kleinbetrieb

Schenaia

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Hallo Frau Bader, Nach einem Jahr Elternzeit, welche ich auch so beantragt hatte, bin ich nun wieder arbeiten. Nun habe ich fristgerecht erneut einen Antrag auf Elternzeit gestellt da es nicht mit der Fremdbetreuung klappt. Mein Arbeitsgeber hat mir dann einen Aufhebungsvertrag angeboten, den ich allerdings ablehnte. Nun hat er die Elternzeit abgelehnt mit der Begründung er bräuche mich als Arbeitskraft obwohl er mir kurz zuvor einen Aufhebungsvertrag angeboten hat. Lohnt es sich mich arbeitsrechtlich beraten zu lassen oder muss ich auf meinen Rechtsanspruch auf Elternzeit bei einem Kleinbetrieb "verzichten"? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hat mit der Grösse des Betriebes nichts zu tun. Sie haben sich nach § 16 BEEG für den Zeitraum von 2 Jahren festgelegt u jetzt keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Wenn ich dich richtig verstanden habe, hattest du 1 Jahr Elternzeit, bist dann "kurz" arbeiten gegangen und möchtest nun wieder in Elternzeit? Und dein Kind ist noch keine 2 Jahre alt, richtig? Dann sehe ich da schlechte Chancen für dich, selbst wenn es kein Kleinbetrieb wäre. Für die ersten zwei Jahre musst du dich verbindlich festlegen. Wenn du nur 1 Jahr Elternzeit in Anspruch genommen hast und nun innerhalb der ersten beiden Lebensjahre nochmals in Elternzeit gehen möchtest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers, stimmt er nicht zu, kannst du nicht in Elternzeit gehen.


cube

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Chrissie hat Recht. Da du nur 1 Jahr beantragt hast, bedarf eine Verlängerung oder eine neue EZ der Zustimmung des AG. Der AG bietet dir einen Aufhebungsvertrag an, damit du nicht selbst kündigen musst. Denn wenn du auf Grund von Betreuungsproblemen deinen Vertrag nicht erfüllen kannst, musst DU kündigen. Der AG kommt dir also sogar entgegen, weil ein Aufhebungsvertrag evt. nicht zu einer Sperre beim Arbeitsamt führt. Da du diesen aber abgelehnt hast, darf er zu Recht davon ausgehen, dass du arbeiten kommst und das auch einplanen bzw. er darf verlangen, dass du deinen Vertrag nun auch erfüllst. Das alles ist aber unabhängig vom Kleinbetrieb - das wäre auch bei einer größeren Firma so. Vielleicht kannst du Urlaub nehmen, um die Eingewöhnung noch etwas länger voranzutreiben? Oder aber dein Mann nimmt Urlaub oder hat einen AG, der ihm da irgendwie entgegenkommen kann?


cube

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Bzg ALG falls du kündigst/Aufhebungsvertrag unterschreibst - ohne Kinderbetreuung hast du keinen Anspruch darauf. Ich hoffe also, ihr habt noch einen Betreuungsvertrag u nicht schon gekündigt. denn ohne ALG wärest du dann Hausfrau u müsstest dich selbst krankenversichern oder Familienversicherung über deinen Mann.


Schenaia

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Vielen Dank für eure Antworten! Momentan arbeite ich und mein Mann hat sich wegen der Kinderbetreuung Urlaub genommen. Dann werde ich wohl das Arbeitsverhältnis in irgendeiner Weise auflösen müssen.


mellomania

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gibt es nicht die möglichkeit, dass dein mann elternzeit nimmt bis die betreuung des kindes gesichert ist? platz einklagen? ihr habt ein recht auf einen platz ab 1. geburtstag?


Schenaia

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Leider können wir uns das nicht leisten, dass mein Mann in Elternzeit geht bzw. Teilzeit arbeitet. Wir hatten einen Platz bei einer Tagesmutter, mussten aber die Eingewöhnung abbrechen da es überhaupt nicht funktioniert hat.


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