drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber (ca.70 Arbeitnehmer), für den ich bereits 8 Jahre tätig bin, hat meinen Antrag auf Elternzeitverlängerung um das dritte Jahr abgelehnt und mir angekündigt mich nach dem Auslauf der ersten zwei Jahre Elternzeit (Anfang Aug18) zu kündigen. Darf er das? - Ich war der Auffassung, dass ich das dritte Jahr EZ ohne seine Zustimmung nehmen kann, soweit ich die Frist von 7 Wochen einhalte. Aktuell arbeite ich in Teilzeit (24 Std.) in der Elternzeit. Ich hatte ebenfalls beantragt die Teilzeitbeschäftigung im dritten Jahr der Elternzeit fortzuführen. Der AG hat der Teilzeit als solches bis zum Ende meiner Kündigungsfrist zugestimmt. Einen Antrag auf regulärer Teilzeit habe ich gar nicht gestellt. Ich möchte nicht, dass -sollte er die weitere EZ ablehnen können- mir durch die Zusage der Teilzeit Nachteile entstehen. Wie soll ich vorgehen? Können Sie mir einen Rat geben? MfG Ando123

von ando123 am 03.07.2018, 12:43



Antwort auf: drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

Hallo, wenn Sie nach der Geburt mindestens zwei Jahre Elternzeit beantragt haben, besteht ein Anspruch auf das dritte Jahr. Und wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf die Fortführung der Teilzeittätigkeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2018



Antwort auf: drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

Beginnt das potentielle dritte Jahr deiner Elternzeit denn vor dem dritten Geburtstag deines Kindes? Dann reichen die 7 Wochen tatsächlich und der AG darf nicht ablehnen (und kann dich erst nach Ende des dritten EZ-Jahres regulär kündigen). Wenn das dritte EZ-Jahr nach dem dritten Geburtstag des Kindes liegt, dann gilt dagegen eine Anmeldefrist von 13 Wochen.

von Dojii am 03.07.2018, 13:22



Antwort auf: drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

Die ersten beiden Jahre enden einen Tag vor dem 2.Geburtstag unseres Kindes. Das dritte Jahr EZ soll mit dem Geburtstag direkt im Anschluss folgen

von ando123 am 03.07.2018, 13:28



Antwort auf: drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

Auf welcher Grundlage darf er denn nicht ablehnen? Gibt es da ein aktuelles Urteil? Aus dem BEEG werd ich diesbezüglich nicht schlau

von ando123 am 03.07.2018, 13:29



Antwort auf: drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

Das steht in § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG. Hier steht "Elternzeit (...) verlangen" nicht beantragen. Das bedeutet, du hast ein Recht auf Elternzeit, das du einseitig in Anspruch nehmen kannst, ohne dass dem Arbeitgeber ein Mitspracherecht zusteht - solange du dich an die im Gesetz genannten Fristen hältst. Dazu gibt es keine wirklichen aktuellen Urteile, da das Gesetz so aufgebaut ist, dass es keine andere Interpretationsmöglichkeit zulässt und schon seit vielen Jahren so gültig ist. Und wenn du mindestens 7 Wochen vor dem Ende deiner aktuellen Elternzeit die neue schriftlich (mit Unterschrift im Original) angemeldet hast, hast du alle im Gesetz genannten Fristen erfüllt (die zweite Frist wäre, dass du deine Elternzeit frühstens zum zweiten Geburtstag des Kindes verlängern willst - das ist hier auch gegeben).

von Dojii am 03.07.2018, 13:48



Antwort auf: drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

Dankeschön!

von ando123 am 03.07.2018, 14:31



Antwort auf: drittes Jahr Elternzeit nach genommenen zwei Jahren EZ abgelehnt - Kündigungsank

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch eine Nachfrage. Mein Arbeitgeber ist der Auffassung, dass nach BEEG §16 Abs. 3 Satz 1 "Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt." seine Zustimmung erforderlich ist und er keine dringenden betrieblichen Gründe anführen muss dies abzulehnen. Jetzt bin ich unsicher. Ist seine Ablehnung auf Basis dieses Paragrafen zulässig? Ich bin verunsichert. Danke vorab & viele Grüße

von ando123 am 11.07.2018, 11:55



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