Pernille2
Liebe Frau Bader, Ich bin seit August 2000 in meiner Firma als Projektleiterin angestellt. Mit 40 Stunden wöchentlich. Ich arbeite in einer Niederlassung mit 12 Angestellten. In unserem Hauptsitz sind wir 2000 Mitarbeiter. Meine Tochter ist am 30.11.2017 geboren. Im August 2017 habe ich einen Antrag auf Elternzeit gestellt und auf Teilzeit nach der Elternzeit. Mein damaliger Chef (aus unserem Hauptsitz) hat diesen unterschrieben. Unter der Unterschrift stand allerdings noch. "Die Firma genehmigt die Teilzeit bzw oder nicht" Da beides nicht angekreuzt war, habe ich mit seiner Sekretärin telefoniert ob man genehmigt nicht noch ankreuzen könnte. Sie meinte daraufhin es sei nicht nötig mit seiner Unterschrift hätte er meinen Wunsch auf Teilzeit nach der Elternzeit genehmigt. Meine Chefin aus unserer Niederlassung hat mir dies auch mündlich bestätigt. Jetzt ist meine Tochter 8 Monate alt. Am 30.11. wäre mein erster Arbeitstag. Für das Jugendamt benötigte ich eine Arbeitszeiten Bestätigung. (Wegen der Tagesmutter) Plötzlich sagt mein Vorgesetzter aus unserem Hauptsitz, daß ich nur in Vollzeit zurück kehren darf, da ich vorher auch Vollzeit gearbeitet habe. Als Grund (mündlich): die Auftragslage sieht im Moment nicht gut aus. Und sie brauchen nur eine Vollzeit Kraft. Meine Firma ist ein gesundes Unternehmen und hat noch nie rote Zahlen geschrieben) Mir wurde quasi der Boden unter den Füßen weggerissen. Wie soll ich mit einem 1 Jahr altem Baby Vollzeit arbeiten gehen?! Zumal die Tagesmutter nur bis 15 Uhr geöffnet hat und ich bis 17 Uhr arbeiten müsste. Und ich alleinerziehend bin. Ich habe meiner Chefin gesagt, mehr als 30 Stunden schaffe ich definitiv nicht. Was soll ich jetzt machen? Kann meine Firma mir jetzt kündigen? Was ist wenn ich am 30.11.2018 nicht Vollzeit arbeiten kann?! Ich bin auf meinen Job angewiesen. Für eine schnellstmögliche Rückantwort wäre ich ihnen sehr dankbar. Viele Grüße
Hallo, ich kann, dann nichts angekreuzt war, nicht erkennen, dass die TZ genehmigt war. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber betriebswirtschaftliche wichtige Gründe benennt, um Ihren Antrag abzulehnen. Ich würde ihn schriftlich auffordern, dies nach den Regeln des BEEG zu tun. Gut wäre es, wenn Sie die EZ verlängern, darauf haben Sie aber keinen Anspruch. Wenn der Arbeitgeber das mitmacht, könnten Sie vielleicht in einer anderen Firma Teilzeit arbeiten. Liebe Grüße NB
Felica
Versuch die EZ zu verlängern. Du hättest eh gleich besser 2 Jahre EZ gemeldet mit dem Hinweis das du nach einem Jahr wiederkommst um im Rahmen der EZ in TZ zu arbeiten. Jetzt musst du VZ arbeiten oder deinen Vertrag dauerhaft auf TZ ändern. Warum du nicht dauerhaft auf TZ ändern kannst muss der AG aber genau begründen. da mehr wie 15 Mitarbeiter hast du einen rechtlichen Anspruch auf einen TZ-Platz egal ob du vorher VZ gearbeitet hast. Außer der AG kann schwerwiegende Gründe aufführen warum dein Job nicht in TZ möglich ist. Firma kann dich nicht kündigen, frühstens am ersten Arbeitstag. Aber du müsstest kündigen wenn du VZ nicht arbeiten kannst. 3 Monate vor Ende deiner EZ. Mit der Verlängerung der EZ hättest du aber die Möglichkeit mit Zustimmung deines AG solange du in EZ bist woanders zu arbeiten. Da er ja selbst keine TZ-Stelle anbieten kann, kann er das nicht wirklich verweigern. Auch anteilig ALG1-Anspruch bestünde dann bis du was gefunden hast. Würde ich dann auch nutzen um mich dauerhaft neu zu sortieren.
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