Hallo, Wir haben zwei Kinder (12 & 5 Jahre alt). Aktuell ist mein Mann Alleinverdiener, und sein Bruttogehalt liegt bei 1800€ monatlich (Netto ca. 1500€). Wir beziehen Wohngeld (548€) und Kinderzuschlag (497€). Da ich auch gerne in Teilzeit arbeiten möchte. Würde ich gerne erfahren, ob wir noch Kinderzuschlag berechtigt wären, falls ich in Teilzeit arbeiten würde, und ca. 1500€ brutto verdienen würde. (Netto 800-1000€) Vielen Dank für Antwort. LG
von Biaweber am 07.07.2023, 13:30