MimiItalia
Guten Tag Frau Bader. Ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zuhalten :) Mein Mann und ich haben damals Kinderzuschlag beantragt und Ihn abgelehnt bekommen. Ein paar Infos von unserer Situation: Mein Mann geht vollzeit arbeiten für 1650 Brutto ( 1312 Netto) Ich arbeite nicht bin zur Zeit noch in Elternzeit bis zum August mein Sohn wird dann 2 Jahre alt Wir bekommen 184 Kindergeld 185 Elterngeld und 134 Wohngeld.+ die 1312 Einkommen Mein Mann ich und besitzen eine Eigentumswohnung wo wir zurzeit 3 Kredite zuabzahlen Einer mit 14.000 - 20.000 - 31.000 Im Monat zahlen wir 290 Kredit alle 3 Monate 510 Euro. Zusätzlich kommen kosten wie Verwaltung(150) dann Strom ( Nachtspeicherheizung 171) Lebensversicherung(50) Kfz-Verischerung Grundsteuer Müll Abwasser etc zusammen ca 150-170. Ist es möglich den Kinderzuschlag nochmal zubeantragen oder ist die Ablehnung berechigt? Danke schonmal
Hallo, ausrechnen kann ich Ihnen das an dieser Stelle nicht. Das sprengt das Forum. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php# probier doch mal den rechner! wieso wurde es damals abgelehnt, hat sich jetzt an den finanzen etwas geändert? wenn nicht glaube ich das es wieder abgelehnt wird.
Julisa
Sinn macht es nur wenn sich an euren Finanzen was geändert hat, du jetzt aktuell schwanger bist oder ein weiteres Kind hinzugekommen ist. Was stand denn als Begründung auf der Ablehnung? Geh mal den Rechner meiner Vorposterin durch wenn da was bei rum kommt, würde ich es nocheinmal versuchen. Habt ihr angegeben dass eure Heizkosten über den Strom laufen? Denn normal wird der Strom in solche Berechnungen nciht mit reingezogen, Heizkosten müssen aber berücksichtigt werden.
Ähnliche Fragen
Mal angenommen beide Elternteile sind vollzeitbeschäftigt, haben aber jeweils beide nur ein Nettoeinkommen von je ca. 800€. Der Mann hat eine Eigentumswohnung (40qm) die er als Altersvorsorge vor 20 Jahren gekauft hat, jedoch gehen die Mieteinnahmen voll zur Abzahlung von Krediten drauf. Besteht dennoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Kinderz ...
Bei ALG 2 ist diese Kombination ja nicht möglich.... Ist es denn bei ALG 1 möglich, zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag zu bekommen ???? Vielen Dank MFG
Sehr geehrte Frau Dr. Bader ich bin in Elternzeit mein kind am 02.01.15 geboren, und habe noch 2 Töchter 5 und 7 Jahre alt und bekomme Elterngeld und kindergeld. Vorher hatte ich Stipendium von meine Heimat (bis zum 31.12.2014) . Zurzeit habe ich kein Arbeit Vertrag und kein Einkommen, . Mein mann hat sein Studium am 11.14 fertig in Rehabi ...
Haben einen Monat Hatz IV erhalten und wurden zum Ki-Zuschlag verwiesen. Die haben ein Jahr gezahlt. Nachdem zur Rente eine Betriebsrente hinzukam, wollten sie plötzlich alle Nachweise über Vermögen haben. Daraufhin kam eine Ablehnung wegen zu hohen Vermögens. Wir legten Widerspruch ein, da einiges falsch berechnet war. Laut Widerspruchsbescheid is ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine frage zum Mehrbedarf beim Kinderzuschlag. Besteht Anspruch auf Mehrbedarf, wenn mein Mann Teilhabe am Arbeitsleben zur beruflichen Eingliederung Behinderter hat. Übergangsgeld und Teilhabe nach § 49 SGB IX? Ist der Mehrbedarf von 35 %? Danke! Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Fragen: 1. Ich bin Vollzeit berufstaetig und meine Frage ist, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Wohngeld fuer die Dauer der Elternzeit zu stellen, obwohl ich keine Steuern in Deutschland (sondern in ein anderes Land) zahle (falls dies relevant sein sollte)? Ich bin Alleinerziehende, wohne und lebe in Deuts ...
Hallo, ich würde gerne wissen, ob uns der Kindergeldzuschlag mit einem 13. Gehalt weiterhin zusteht. Mein monatliches Bruttogehalt liegt bei 2.400 Euro und bin Alleinverdiener in der Familie ( Ehefrau mit 3 Kleinkindern) und wir leben zur Miete.
Hallo, Wir haben zwei Kinder (12 & 5 Jahre alt). Aktuell ist mein Mann Alleinverdiener, und sein Bruttogehalt liegt bei 1800€ monatlich (Netto ca. 1500€). Wir beziehen Wohngeld (548€) und Kinderzuschlag (497€). Da ich auch gerne in Teilzeit arbeiten möchte. Würde ich gerne erfahren, ob wir noch Kinderzuschlag berechtigt wären, falls ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wird ein Jahr lang in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Ich habe zurzeit kein Einkommen. Kann ich weiterhin Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen oder ist das nur möglich wenn mein Mann Erwerbseinkommen hat?
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag. Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?