PeterHTC
Hallo, ich würde gerne wissen, ob uns der Kindergeldzuschlag mit einem 13. Gehalt weiterhin zusteht. Mein monatliches Bruttogehalt liegt bei 2.400 Euro und bin Alleinverdiener in der Familie ( Ehefrau mit 3 Kleinkindern) und wir leben zur Miete.
Hallo, Bei der Berechnung des Kinderzuschlags zählt das durchschnittliche Eltern- und Kindeseinkommen der vergangenen sechs Monate. Der so errechnete Betrag gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten. Änderungen der Einkommensverhältnisse in dieser Zeit interessieren in der Regel nicht. Liebe Grüße NB
mamavonbaby
Da beim Kinderzuschlag nur die 6 Monate VOR Antragstellung zählen,brauchst du das erstmal nicht mitteilen. Erst beim neuen Antrag, dann wird das auf die Monate umgelegt.
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