Ness34
Hallo, Meine Elternzeit endet im Sommer 2023. Nun haben mein Partner und ich bald wieder vor schwanger zu werden. Vermutlich fällt die Geburt aber auf nach der Elternzeit. Was passiert dann? Gehe ich im Sommer dann ganz normal arbeiten bis zur Geburt? Ich bin beim Zahnarzt beschäftigt und bekam ein BV bei meiner ersten Schwangerschaft, da an der Anmeldung keine Position frei war. Wäre es nun besser, falls eine Position frei ist zu arbeiten fürs Elterngeld, falls man mich wieder ins BV schicken möchte? Vielen Dank schon mal
Hallo, die EZ endet und Sie nehmen den Job wieder auf. Der AG prüft dann, ob Sie die vertragliche Tätigkeit ausüben können und setzt Sie, wenn möglich, um. Ansonsten bekommen Sie ein BV. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für dasselbe Elterngeld wie jetzt, müssen die Kinder max 16 Monate auseinander geboren werden. Es ist ja wieder der Bemessungszeitraum von den 12 Monaten vor Mutterschutz, wobei da Monate mit Elterngeld und Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden können. Max. 12 Monate bei Basis oder 14 bei egplus. Jeder Monat später mindern das EG. Deshalb sollte man ab dem 15. (13.)Lebensmonat eben arbeiten . Das man in Elternzeit war, ist irrelevant. Arbeiten darf man ja während der EZ bis zu 32 Wochenstunden
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