Schneck78
Hallo, ich weiß nicht, ob ich diese Frage hier stellen darf... Mein Exmann zahlt nachehelichen Unterhalt an mich, der seinerzeit außergerichtlich von seinem Anwalt festgelegt wurde und ich habe zugestimmt. Die Anlage U habe ich bisher immer unterschrieben, seine Freistellungserklärung für die Zahlung des Nacheilsausgleichs liegt mir vor. Vor ein paar Tagen sagte er mir, dass er eine Neuberechnung der Unterhalte anstrebe... Ich weiß, dass man die Anlage U nur vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie nicht mehr gelten soll, widerrufen kann. Ich habe nun Bedenken, dass er nichts mehr zahlt, ich dann aber die Anlage U in meiner ESt-Erklärung "an der Backe" habe. Es es möglich, vorsorglich die Anlage zu widerrufen? Sollte er ganz normal zahlen, unterschreibe ich für 2020 die Anlage natürlich. Es wäre quasi ein Rücktritt vom Widerruf... Vielleicht weiß jemand von Euch Rat. Online finde ich nämlich nichts dazu...
Hallo, Sie haben einen Gedankenfehler. Sie unterschreiben, wenn er die Steuererklärung macht. Immer neu. Und dann wissen SIe ja, ob und was er gezahlt hat. Liebe Grüße NB
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