Energiegirl
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte Sie einmal um Rat bitten: Ich habe im Oktober 2018 einen Antrag auf Teilzeitarbeit nach Beendigung der Elternzeit (ab Oktober 2019) bei meinem Arbeitgeber gestellt. Dieser Antrag blieb bis heute unbeantwortet. Ich habe weder eine mündliche oder schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber erhalten. Ein Gespräch gab es bislang auch nicht. Nun möchte ich ab Oktober 2019 jedoch weiterhin meine Arbeit in Vollzeit ausüben. Kann ich noch meinen Antrag auf Teilzeitarbeit aus Oktober 2018 zurückziehen bzw. widerrufen? Muss ich dies schriftlich tun und gibt es dafür auch gesetzliche Vorschriften? Vielen Dank für Ihre im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, der Arbeitgeber hat nicht reagiert also gilt der Antrag als genehmigt. Dies scheinen ja weder Sie noch Ihr Arbeitgeber zu wollen. Also reden Sie mit ihm. So einfach zurücknehmen geht nicht. Liebe Grüße NB
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