Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rücktritt von der Teilzeit mit endgültiger Kündigung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rücktritt von der Teilzeit mit endgültiger Kündigung?

Julia1703

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort (siehe unten). Eine Rückfrage noch. Wenn ich mich doch gegen die Teilzeit in Elternzeit entscheide, diese aber schon eingereicht habe, muss ich laut Ihnen kündigen. Kann ich lediglich die Teilzeit kündigen? Oder meinen Sie, dass ich meinen normalen Job damit kündigen müsste?? Verliere ich durch die Kündigung den Anspruch auf meinen alten Job? Vielen Dank! _____________________________ Frühere Frage/Antwort: Teilzeit in Elternzeit - kein Angebot vom Chef Hallo Frau Bader,ich möchte im dritten Jahr Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Das muss ich spätestens in zehn Tagen einreichen. Bis jetzt hat mein Chef noch kein passendes Angebot für mich gefunden bzw. noch überhaupt kein Angebot gemacht.Wenn ich die Teilzeit einreiche, bin ich dann verpflichtet, das zu machen?Wir haben sehr viele Standorte. Wenn er mir etwas für mich nicht Praktikables anbietet, kann ich das ausschlagen und einfach komplett zu Hause bleiben im dritten Jahr?Vielen Dank im Voraus!von Julia1703 am 17.01.2018 FHallo, er muss Ihnen etwas entsprechend dem Vertrag anbieten. Wenn er Sie nach dem Vertrag auch woanders einsetzen darf, kann er das asuch in der TZ tun. Reden Sie mit ihm. Ansonsten müssen Sie, wenn Sie dann doch nicht wollen, die Kü-Frist beachten Liebe Grüße NB von Nicola Bader am 17.01.2018


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, Sie können auch lediglich die Teilzeit kündigen, müssen dies dann aber sehr sehr deutlich in die Kündigung hineinschreiben. Am besten schreiben Sie hinzu, dass der Vollzeitvertrag unberührt bleiben soll. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Kündigungsfrist beachten. Wie genau man das formulieren müsste, weiß ich allerdings nicht. LG Peeka


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