Frage: Widerruf der Elternzeit

Hallo Fr. Bader, ich habe eine Frage zum Widerruf meiner Elternzeit. Bei mir hat sich folgende Situation ergeben: Mein 1. Kind wurde im März 2018 geboren. Daraufhin habe ich 1 Jahr Elternzeit beantragt. Da ich nach diesem Jahr Elternzeit (mit Elterngeldbezug) erst langsam in den Beruf einsteigen wollte, habe ich meine Elternzeit im Oktober verlängert und Elternzeit in Teilzeit für 20 Stunden bei meinem Arbeitgeber beantragt. Dieser wurde auch bewilligt, sodass ich von März 19 bis Februar 20 Elternzeit in teilzeit gearbeitet hätte (20 statt 40 Stunden). Nun hat sich im Februar 2019 ungeplant Baby Nummer 2 angekündigt. Da ich gesundheitliche Probleme habe, hat mir meine FÄ ab März ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe somit meinen Antrag auf Elternzeitverlängerung widerrufen, da meine Gehälter ja in die neue Elterngeldberechnung einfließen würden. Nun meine Frage: darf der AG meinen Widerruf ablehnen?

von Jesskess am 07.03.2019, 17:26



Antwort auf: Widerruf der Elternzeit

Hallo, ohne Zustimmung ist eine vorzeitige Beendigung nicht möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2019



Antwort auf: Widerruf der Elternzeit

Ja darf er. Ohne Begründung sogar. Änderungen innerhalb der ersten 24 Monate nach Beginn der ersten Elternzeit benötigen grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers. Du darfst du Elternzeit erst (einseitig) ohne Zustimmung beenden, wenn dein neuer Mutterschutz beginnt. Dann bekommst du den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das Mutterschaftsgeld selbst auf Basis deiner Vollzeittätigkeit vor Kind 1.

von Dojii am 07.03.2019, 17:37



Antwort auf: Widerruf der Elternzeit

Du hast Dich verbindlich für ein weiteres Jahr EZ festgelegt. Das kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Wichtiger Grund kann z. B. die überraschende Arbeitslosigkeit des andren Elternteils sein, oder dessen Tod. Eine erneute Schwangerschaft ist KEIN wichtiger Grund um aus dieser Willenserklärung rauszukommen. Antwort also: der AG darf in deinem Fall den Widerruf ablehnen. Davon ab: warum bekommst Du aufgrund gesundheitlicher Probleme ein BV? Wäre da eine AU nicht angebrachter? LG D

von desireekk am 07.03.2019, 17:41



Antwort auf: Widerruf der Elternzeit

Ja, darf er. Erst recht wenn danach ein BV ansteht. Würde bedeuten das du schwanger deutlich besser gestellt wärst wie ohne Schwangerschaft. Das BV kann also nur über die 20 std laufen welche du vereinbart hattest. Fraglich auch ob es bestand hat wenn eigentlich AU angesagt wäre. Kann AG wie KK anzweifeln.

von Felica am 07.03.2019, 17:54



Antwort auf: Widerruf der Elternzeit

Felica, Frage aus Interesse: Würde dies die eigene Krankenkasse ggf. anzweifeln oder eine Zentrale Stelle?

von HeyDu! am 07.03.2019, 18:09



Antwort auf: Widerruf der Elternzeit

Die eigene Krankenkasse denke ich. Hier kontrolliert, nach Aussage einer Mitarbeiterin, aber auch das Gewerbeamt bei Beschäftigungsverboten welche vorzugsweise durch Ärzte ausgestellt wurden. Allerdings habe ich nicht gefragt ob die das nach Verlangen des Arbeitgebers oder der Krankenkasse machen oder aufgrund Eigenmächtigkeiten. Meldung welche Frau schwanger ist bekommen sie ja durch den Arbeitgeber, jedenfalls dann wenn der Arbeitgeber korrekt vorgeht. Meldung welche dann ein BV bekommt, über die Krankenkasse. Nach ihrere Aussage wurden in der Vergangenheit derartig viele fragwürdige Beschäftigungsverbote ausgestellt, das da jetzt vermehrt Kontrollen erfolgen. bei BV durch Arbeitgeber geht sie wohl davon aus das da ja der Betriebsarzt mit beteiligt ist und das dann ja in Absprache zischen diese beiden erst erfolgt.

von Felica am 07.03.2019, 18:47



Antwort auf: Widerruf der Elternzeit

Braucht man für Vollzeit BV nicht auch einen Nachweis über Vollzeit Betreuung. Die AP wollte ja nicht ohne Grund nur 20 h/Woche arbeiten.... Jetzt für das neue EG ginge plötzlich Vollzeit arbeiten

Mitglied inaktiv - 07.03.2019, 19:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Widerruf bei Antrag auf Verlängerung der Elternzeit möglich?

Hallo! Gibt es die Möglichkeit, einen bereits per Email an den Arbeitgeber gesendeten Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zu widerrufen? Ich befinde mich gerade noch in Elternzeit und habe gerade (7 Wochen vor Ende der Elternzeit) um ein weiteres Jahr verlängert. Da ich eventuell den Arbeitgeber wechseln möchte und sich nun möglicherweise d...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Elternzeit endet wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...


Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de...