Jesskess
Hallo Fr. Bader, ich habe eine Frage zum Widerruf meiner Elternzeit. Bei mir hat sich folgende Situation ergeben: Mein 1. Kind wurde im März 2018 geboren. Daraufhin habe ich 1 Jahr Elternzeit beantragt. Da ich nach diesem Jahr Elternzeit (mit Elterngeldbezug) erst langsam in den Beruf einsteigen wollte, habe ich meine Elternzeit im Oktober verlängert und Elternzeit in Teilzeit für 20 Stunden bei meinem Arbeitgeber beantragt. Dieser wurde auch bewilligt, sodass ich von März 19 bis Februar 20 Elternzeit in teilzeit gearbeitet hätte (20 statt 40 Stunden). Nun hat sich im Februar 2019 ungeplant Baby Nummer 2 angekündigt. Da ich gesundheitliche Probleme habe, hat mir meine FÄ ab März ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe somit meinen Antrag auf Elternzeitverlängerung widerrufen, da meine Gehälter ja in die neue Elterngeldberechnung einfließen würden. Nun meine Frage: darf der AG meinen Widerruf ablehnen?
Hallo, ohne Zustimmung ist eine vorzeitige Beendigung nicht möglich. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja darf er. Ohne Begründung sogar. Änderungen innerhalb der ersten 24 Monate nach Beginn der ersten Elternzeit benötigen grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers. Du darfst du Elternzeit erst (einseitig) ohne Zustimmung beenden, wenn dein neuer Mutterschutz beginnt. Dann bekommst du den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das Mutterschaftsgeld selbst auf Basis deiner Vollzeittätigkeit vor Kind 1.
desireekk
Du hast Dich verbindlich für ein weiteres Jahr EZ festgelegt. Das kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Wichtiger Grund kann z. B. die überraschende Arbeitslosigkeit des andren Elternteils sein, oder dessen Tod. Eine erneute Schwangerschaft ist KEIN wichtiger Grund um aus dieser Willenserklärung rauszukommen. Antwort also: der AG darf in deinem Fall den Widerruf ablehnen. Davon ab: warum bekommst Du aufgrund gesundheitlicher Probleme ein BV? Wäre da eine AU nicht angebrachter? LG D
Felica
Ja, darf er. Erst recht wenn danach ein BV ansteht. Würde bedeuten das du schwanger deutlich besser gestellt wärst wie ohne Schwangerschaft. Das BV kann also nur über die 20 std laufen welche du vereinbart hattest. Fraglich auch ob es bestand hat wenn eigentlich AU angesagt wäre. Kann AG wie KK anzweifeln.
HeyDu!
Felica, Frage aus Interesse: Würde dies die eigene Krankenkasse ggf. anzweifeln oder eine Zentrale Stelle?
Felica
Die eigene Krankenkasse denke ich. Hier kontrolliert, nach Aussage einer Mitarbeiterin, aber auch das Gewerbeamt bei Beschäftigungsverboten welche vorzugsweise durch Ärzte ausgestellt wurden. Allerdings habe ich nicht gefragt ob die das nach Verlangen des Arbeitgebers oder der Krankenkasse machen oder aufgrund Eigenmächtigkeiten. Meldung welche Frau schwanger ist bekommen sie ja durch den Arbeitgeber, jedenfalls dann wenn der Arbeitgeber korrekt vorgeht. Meldung welche dann ein BV bekommt, über die Krankenkasse. Nach ihrere Aussage wurden in der Vergangenheit derartig viele fragwürdige Beschäftigungsverbote ausgestellt, das da jetzt vermehrt Kontrollen erfolgen. bei BV durch Arbeitgeber geht sie wohl davon aus das da ja der Betriebsarzt mit beteiligt ist und das dann ja in Absprache zischen diese beiden erst erfolgt.
Mitglied inaktiv
Braucht man für Vollzeit BV nicht auch einen Nachweis über Vollzeit Betreuung. Die AP wollte ja nicht ohne Grund nur 20 h/Woche arbeiten.... Jetzt für das neue EG ginge plötzlich Vollzeit arbeiten
Ähnliche Fragen
Hallo! Gibt es die Möglichkeit, einen bereits per Email an den Arbeitgeber gesendeten Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zu widerrufen? Ich befinde mich gerade noch in Elternzeit und habe gerade (7 Wochen vor Ende der Elternzeit) um ein weiteres Jahr verlängert. Da ich eventuell den Arbeitgeber wechseln möchte und sich nun möglicherweise d ...
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe