Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beamtin auf Widerruf - Vertrag endet in Mutterschutz: Mutterschaftsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beamtin auf Widerruf - Vertrag endet in Mutterschutz: Mutterschaftsgeld?

magdamu

Beitrag melden

Guten Tag, ich bin schwanger (ET 14.7) und befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Ende 20.7) im Vorbereitungsdienst als Beamtin auf Widerruf. Mein Staatsexamen habe ich bestanden. Darf mein Vertrag im Mutterschutz auslaufen, so dass ich kein Mutterschaftsgeld ab dem 20.7 vom Arbeitgeber erhalte? Oder "streckt" sich die Befristung noch bis 8 Wochen nach der Geburt, da ich ja im Mutterschutz bin? Außerdem: Sind die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld meine Beamtenbezüge der letzten 12 Monate? Oder verhält sich das anders, wenn man befristet war und danach sozusagen arbeitslos ist und in keinem Arbeitsverhältnis steht. Vielen Dank! MM


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, endet trotzdem automatsich (wenn es nicht im Beamtenrecht, das auf Sie anwendbar ist, Ausnahmen gibt). Sie müssen sich dann informieren - idR haben Sie keine Anwartschaften für ArbGeld 1 erworben u müssen sich auch selber um die KK kümmern Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit dem Befristungsende und wird nicht durch den Mutterschutz verlängert. Ich muss allerdings gestehen, dass ich mich mit dem Beamtenrecht nicht auskenne. Ist denn der Vorbereitungsdienst mit einem befristeten Arbeitsvertrag gleichzusetzen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also, die Beamtenzeit läuft automatisch aus. Damit enden auch alle Bezüge - auch das Mutterschaftsgeld - automatisch. Ganz wichtig ist folgendes: Auch die Beihilfeberechtigung der privaten Krankenkasse endet automatisch. Also genau prüfen, ob Versicherungsschutz besteht (entweder komplett privta oder die Familienversicherung!), sonst wird es RICHTIG teuer bei der Geburt. Auch kann man nicht in Elternzeit gehen - man ist ja offizell arbeitslos und muß sich auch arbeitslos melden. Elterngeld berechnet sich nach den Dienstbezügen der letzten 12 Monate - allerdings wird das Elterngeld auf das ALG I angerechnet.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Meine Frage steht eigentlich schon oben. Ich hatte bis Mai 2017 Elternzeit für mein erstes Kind, bin dann während der Elternzeit erneut schwanger geworden. Dann habe ich eine Verlängerung der Elternzeit beantragt, diese wurde auch bewilligt bis 14.08.17. Am 15.08.17 begann nun erneut Mutterschutz. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse ...

Liebe Frau Bader, folgende Situation, mein Sohn wurde am 22.05.15 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit angemeldet. Seit dem 01.06.16 gehe ich wieder in Elternzeit-Teilzeit arbeiten. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 19.12.17 (ET 30.01.18) Muss ich nun bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit zum 19.12.17 beenden dam ...

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin nun erneut schwanger. Wie berechnet sich genau das Mutterschaftsgeld, wenn ich passend zum Eintritt des Mutterschutzes meine Elternzeit vorzeitig beende? Ist es dann so hoch, wie mein altes Gehalt?

Hallo Fr. Bader, mein ET (2. Kind) ist der 7.9.2018 Im Feb 2018 habe ich geheiratet und auch ab Feb die Steuerklasse auf die 3 ändern lassen (erstes Gehalt mit Steuerklasse 3 kam auch schon im Feb.) Jetzt habe ich gelesen das man ja 6 volle Gehälter der neuen Steuerklasse benötigt um dass diese beim Elterngeld berücksichtigt wird. Ich befinde ...

Eine Frau (Angestellte,freiwillig gesetzlich krankenversichert) und ein Mann (verbeamteter Sachbearbeier) bekommen ein Kind. Die Mutter hat Mutterschutz und erhält Mutterschaftsgeld. Muss sie dann während ihres Mutterschutzes einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen? Und falls ja, wird der nur aus ihrem eigenen Einkommen (null Euro ...

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Mutterschutz, dieser beginnt ja 6 Wochen vor der Geburt des Kindes. Heute (30.ssw), hat der Arzt gesagt das evtl ein Kaiserschnitt gemacht werden muss wenn das Baby in dieser Position bleibt. Ein Kaiserschnitt wird ja wie ich gehört habe ein oder zwei Wochen vor dem entbindungstermin gemacht. Wird dann auc ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz endet am 20.07. und ich möchte keinesfalls zum Arbeitgeber zurückkehren. Muss ich in Anbetracht der Tatsache, dass ich sowieso keine Elternzeit beantrage eine Geburtsurkunde des Kindes einreichen? Und kann ich zum 20.07. kündigen oder muss es der Monatsletzte sein? Ich möchte dort keinesfalls mehr hin ...

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und habe noch 10 Wochen bis zum Mutterschutz. Nun bin ich krank geschrieben und darf vor der Geburt aufgrund einer Schwangerschaftbedingten Erkrankung nicht mehr arbeiten. Das heißt ich werde 4,5 Wochen Krankengeld beziehen und dann in Mutterschutz gehen. Wie wirkt sich das auf Mutterschafts- und Elterngeld au ...

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...