Diana5
Eine Frau (Angestellte,freiwillig gesetzlich krankenversichert) und ein Mann (verbeamteter Sachbearbeier) bekommen ein Kind. Die Mutter hat Mutterschutz und erhält Mutterschaftsgeld. Muss sie dann während ihres Mutterschutzes einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen? Und falls ja, wird der nur aus ihrem eigenen Einkommen (null Euro, also "Mindestbeitrag") errechnet, oder aus dem Familieneinkommen (also Lohn des Mannes, hälftig)?
Hallo, wenn man freiwillig gesetzl. versichert ist u nicht in die Familienversicherung wechseln kann (Ihr Mann ist sicher privat versichert) , muss man selber die Beiträge zahlen. Liebe Grüße NB
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