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Liebe Frau Bader, ich bin als Studentin (im 4. Monat schwanger) freiwillig bei der Barmer krankenversichert und bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (habe auch keinen Anspruch auf Krankengeld), sondern nur auf die Einmalzahlung Entbindungsgeld. Ich habe vorsichtshalber noch mal bei meiner Krankenkasse nachgefragt, die mir sagten, dass ich Mutterschaftsgeld in Höhe meines Nettoverdienstes bekomme, da ich nebenbei arbeite. Ich bin seit ca. 2 Jahren als Aushilfe beschäftigt, ohne Vertrag oder sonstige Ansprüche. Ist es richtig, dass mir Mutterschaftsgeld dann zusteht? Vielen Dank für Ihre Mühe tilli
Hallo, wenn Sie dort versicherungspflichtig beschäftigt sind. Gruß, NB
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