kiwimama17
Hallo, ich bin immatrikulierte Studentin und habe während der Schwangerschaft (ET 22.7.17) ein Praktikum gemacht, der Vertrag ist bis Ende Juni befristet. Aufgrund der Aufwandsentschädigung bin ich bei der AOK in der studentischen Krankenversicherung versichert. Nun habe ich einen Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei dem Praktikum um ein nicht krankenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt. Im Internet habe ich öfter den Fall gefunden, dass Studenten mit Einkommen z.B. Nebenjob und studentischer Krankenversicherung Mutterschaftgeld in voller Höhe erhalten. Außerdem habe ich den Fall gefunden, dass das Arbeitsverhältnis während dem Mutterschutz endet, auch hier wurde Mutterschaftgeld bezahlt. Jetzt blicke ich nicht mehr durch. Wie kann es denn sein, dass mein Antrag abgelehnt wurde? Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Über eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
Hallo, schauen Sie mal hier: http://www.meinpraktikum.de/krankenversicherung Da gibt es ganz viele Kriterien, die entscheiden, wie die Krankenversicherung zu qualifizieren ist. Ich kann das mit den Infos nicht bewerten Liebe Grüße NB
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Liebe Frau Bader, ich bin als Studentin (im 4. Monat schwanger) freiwillig bei der Barmer krankenversichert und bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (habe auch keinen Anspruch auf Krankengeld), sondern nur auf die Einmalzahlung Entbindungsgeld. Ich habe vorsichtshalber noch mal bei meiner Krankenkas ...
Hallo! Ich habe gleich mehrere Fragen auf einmal. Zuerst einmal meine Situation: Ich bin in der ersten Schwangerschaft, privat krankenversichert (wobei ich seit Beginn der Schwangerschaft aufgrund fehlender Dienste als Ärztin wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze falle) und gehe ab dem 24.09.2005 in den Mutterschutz. Ab 1.8.2006 würde ich gern ...
Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn man privat krankenversichert ist? Es steht zwar überall, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld vom letzten Netto und auch bei privat krankenversicherten Personen unter Anrechnung von € 13 fiktives Mutterschaftsgeld ermittelt wird. Was aber ist bei privat Krankenversi ...
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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
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