Lydia0000
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Mutterschutz, dieser beginnt ja 6 Wochen vor der Geburt des Kindes. Heute (30.ssw), hat der Arzt gesagt das evtl ein Kaiserschnitt gemacht werden muss wenn das Baby in dieser Position bleibt. Ein Kaiserschnitt wird ja wie ich gehört habe ein oder zwei Wochen vor dem entbindungstermin gemacht. Wird dann auch der entbindungstermin geändert und der Mutterschutz beginnt entsprechend früher? Vielen Dank
Hallo, nein, der wird nicht geändert. Aber Sie haben am ende immer mind 6 + 8 Wochen Mutterschutz - was nicht genommen weren konnte, weil das Kind zu früh kam, wird hinten dran gehängt. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. der ET bleibt gleich, die wochen die das kind früher kam, werden angehängt, damit du 12 wochen mutterschutz insgesamt hast.
Lydia0000
Ok, danke :-)
Felica
Warum wird ein KS 1-2 Wochen vor ET gemacht? Zumal das Kind in der 30ten SSW noch reichlich Zeit hat sich zu drehen. Und es meistens auch macht. Darüber hinaus entbinden gute KH auch aus BEL, das ist nämlich durchaus eine Geburtsposition. Nur Querlage macht eine natürliche Geburt unmöglich. Was du machen kannst, wende dich sn deine Hebamme. Diese soll dir Übungen zeigen damit das Kind sich dreht. Auch über Optionen wie äußere Wendung, Akupunktur und Geburt aus BEL soll sie dich aufklären. Ich habe das selbst auch alles mitgemacht, Kind hat sich dann in der 37ten von selbst gedreht. KS wurde es dann eine Woche nach ET trotzdem. Aber aus völlig anderen Gründen. Da hatte ich Wehen und im OP platzte die Frichtblase. Ärzte meinten dazu, perfekt, so muss es getimt sein. Nur die Hebamme hatte etwas Panik. Hier das KH versucht alles um eine KS zu umgehen, ausser die Mutter will es nicht anders. Und wenn wird der Termin so knapp gelegt das es im Idealfall auch von alleine losgehen würde. Für das Mutterschaftsgeld ist es auch egal. Du bekommst die Zeit die das Kind zu früh kommt drangehangen. Übrigens gilt das auch für den Fall das das Kind später kommt, auch dann hast du mindestens 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt, plus die 6 Wochen und die Verspätung. Die Zeit zahlt die KK dann nach. Du musst nur auf der Abrechnung vom AG drauf achten das er es richtig rechnet.
luvi
Hallo, Nicht insgesamt 12 Wochen Mutterschutz, 14 sind es. Bei Geburt am ET 6 Wochen vorher und 8 nachher. Bei Geburt 2 Wochen vor ET hast du nachgeburtlich 10 Wochen. LG luvi
mellomania
es sind immer 14 wochen. sechs wochen davor, 8 wochen danach. kommt das kind 2 wochen früher hattest du vor der geburt ja nur 4 wochen weil du 2 wochen nicht in anspruch nehmen konntest aber die zwei wochen werden nach der gebuft angehängt und du hast danach dann 10 wochen anstatt 8, in der summe wieder 14. hatte mich verschrieben, sorry
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